Kommunalwahlgesetz geändert

Das Kommunalwahlgesetz in Nordrhein-Westfalen hat der Landtag am 21.03.2013 und somit vor der nächsten Kommunalwahl geändert. Räte und Kreistage werden voraussichtlich im Mai 2014 neu gewählt. Die Amtszeit der Bürgermeister und Landräte endet im Oktober 2015. Ab 2020 sollen Räte und Bürgermeister, Kreistage und Landräte wieder gemeinsam gewählt werden.

SPD und Grüne haben jetzt in Düsseldorf einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die 2007 unter der schwarz-gelben Landesregierung eingeführte Trennung von Bürgermeister- und Landratswahlen von den Rats- und Kreistagswahlen wieder rückgängig machen soll. 2009 wurden Räte und Bürgermeister noch zusammen gewählt. Die Räte und Kreistage allerdings nur für 5 Jahre, Bürgermeister und Landräte für 6 Jahre. Außerdem wurde bereits 2007 entschieden, dass die Kommunalwahl 2014 zusammen mit der Europawahl stattfinden soll. Die Europawahl wird voraussichtlich im Mai 2014 stattfinden.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass 2014 die Räte und Kreistage für sechs Jahre und 2015 die Hauptverwaltungsbeamten für fünf Jahre gewählt werden, um dann 2020 wieder einen einheitlichen Wahltermin zu haben. Die Hauptverwaltungsbeamten können sich bis zum 30.11.2013 entscheiden, ob sie sich ebenfalls bereits 2014 zur Wiederwahl stellen. Ansonsten wäre die Wahl der Bürgermeister und Landräte im September 2015. Ihre Wahlzeit endet in jedem Fall 2020.

"Ich habe mich noch nicht entschieden", so Bürgermeister Klaus Besser, "ob ich mich bereits 2014 zur Wiederwahl stelle. Ich habe bis Ende November 2013 Zeit, alle Vor- und Nachteile abzuwägen und werde dann die Wählerinnen und Wähler und zuständigen Gremien informieren". Im Vorfeld des Landtagsbeschlusses waren  zahlreiche verfassungsrechtliche und beamtenrechtlichen Fragen aufgeworfen worden.

Sonderregelungen wurden eingeführt für Fälle, in denen im Laufe der Wahlperiode Nachwahlen stattfinden bzw. stattgefunden haben, wie zum Beispiel in Rietberg.

Nachwahlen finden nur noch innerhalb von 51 Monaten seit der letzten Kommunalwahl statt. Scheidet ein Bürgermeister also neun Monate vor der nächsten Wahl aus, soll es keine Nachwahl geben. Diese Regelung galt auch schon bis 2007. Seither muß die Nachwahl bei Ausscheiden eines Bürgermeisters oder Landrates innerhalb von drei bis sechs Monaten nach dem Ausscheiden stattfinden. Diese Neuregelung kann für Versmold von Interesse werden, falls Bürgermeister Thorsten Klute im September 2013 in den Bundestag gewählt wird. Bis zum Mai 2014, dem Zeitpunkt der tournusmäßigen Kommunalwahl, bliebe die Position des Bürgermeisters dann in Versmold vakant.