In Steinhagen sind zunehmend illegale Schrott- und Textilsammler unterwegs. Sie verstoßen damit gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Seit 1. Juni ist bundesweit das Kreislaufwirtschaftsgesetz in Kraft getreten. Danach obliegt den Kreisen, im Kreis Gütersloh der kreiseigenen Abfallwirtschaftsgesellschaft GEG, die Verwertung von Abfällen. Dazu zählen auch Altmetall, Elektronikschrott und Textilien. "Damit soll gewährleistet werden, dass durch den Erlös von Wertstoffen die Abfallgebühren stabil gehalten werden. Sonst würden Gewinne z. B. aus dem Verkauf von Altmetall oder Textilien privatisiert und die Kosten für die Entsorgung von Restmüll sozialisiert mit der Folge, dass die Müllgebühren auf Dauer ansteigen würden", so Bürgermeister Klaus Besser.
Außerdem werden Wertstoffe dem Wirtschaftskreislauf in Deutschland wieder zugeführt und nicht z. B. in Dritte Welt Ländern verkauft.
Private Sammler, dazu zählen bei Textilien in Steinhagen z. B. das DRK, Kolping oder der CVJM, müssen seit 1.6.2012 solche Sammlungen bei der Abfallwirtschaftsbehörde des Kreises Gütersloh anzeigen. Gewerbliche Sammler, die zunehmend an den Wochenenden aktiv sind, vermeiden dies und versuchen sich so illegal in den Besitz von Wertstoffen zu bringen. "Damit schädigen sie die Allgemeinheit", so Bürgermeister Klaus Besser.
Im Zweifel sollten sich Bürgerinnen und Bürger an die Abfallberatung der Gemeinde Steinhagen wenden. "Hinweise auf Verstöße gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz werden wir unverzüglich an die Kreisverwaltung weitergeben", so Klaus Besser.