Mit der künftigen Siedlungsflächenentwicklung der Gemeinde Steinhagen bis zum Jahr 2035 befasste sich der Bauausschuss in seiner Sitzung am 13. September. Die Gemeinde ist aufgerufen, einen entsprechenden Fachbeitrag zum Gebietsentwicklungsplan (GEP) zu erstellen.
Der Bauausschuss hat sich bereits seit Ende 2014 mit der künftigen Siedlungsflächenentwicklung Steinhagens im Rahmen des laufenden 25. Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan befasst. Diese Flächennutzungsplanänderung ist aber nur genehmigungsfähig, wenn die entsprechenden Flächen auch im Regionalplan dargestellt sind. Daher kommt der künftigen Ausweisung von Siedlungsflächen im Gebietsentwicklungsplan für Ostwestfalen-Lippe, der ab 2019 von der Bezirksregierung Detmold neu aufgestellt werden soll, große Bedeutung zu. "Er legt fest, wie und wo sich Steinhagen bis 2035 weiter entwickeln soll", so Bürgermeister Klaus Besser.
Über den Fachbeitrag zu den Siedlungsflächen hat der Bauausschuss bereits am 11.06 2018 beraten. Die Fraktionen waren sich einig, möglichst viele Suchflächen gegenüber der Bezirksregierung zu benennen, um die prosperierende Entwicklung der Gemeinde auch in Zukunft zu sichern. Nach der erneuten Beratung im Fachausschuss am 13.09.2018 soll der Rat abschließend am 26.09.2018 entscheiden. Die Niederschrift der Sitzung vom 11.06.2018 und die Vorlage für die Sitzungen am 13.09. und 26.09. sind unter www.steinhagen.de im Internet veröffentlicht.
Das Änderungsverfahren zum Gebietsentwicklungsplan ist ebenfalls ein öffentliches Verfahren und wird von der Bezirksregierung betrieben. Es soll 2019 eingeleitet werden und bis 2022 abgeschlossen sein. Neben Fachbehörden und Umweltverbänden werden in dem Änderungsverfahren dann auch die Kommunen und alle Bürgerinnen und Bürger in Ostwestfalen-Lippe noch einmal formell beteiligt.