Ratswahl und Bürgermeisterwahl

Ratswahl und Bürgermeisterwahl sollen nach dem Willen der neuen Landesregierung ab 2020 wieder an einem Tag stattfinden.

"Wir sind überzeugt, dass bei einer zeitgleichen Wahl von Rat und Bürgermeistern mehr Menschen zur Wahlurne gehen", sagte Innenminister Ralf Jäger (SPD) am 14. Juni 2012 in Düsseldorf.

Die Landesregierung will vorschlagen, dass bis zur nächsten NRW-Kommunalwahl 2014 das Wahlrecht so verändert wird, dass die Amtszeit der Bürgermeister und die Wahlzeit der Räte wieder an einem Tag enden. Dazu sollen die Amtszeit der Räte einmalig von fünf auf sechs Jahre verlängert und die Amtszeit der Bürgermeister dauerhaft von sechs auf fünf Jahre verkürzt werden. Die erste gemeinsame Wahl fällt dann in das Jahr 2020.

Bereits zur nächsten Kommunalwahl soll den Bürgermeistern die Möglichkeit gegeben werden, ihre Amtszeit zu verkürzen, damit die gemeinsame Wahl mit dem Rat schon 2014 erfolgen kann. „Die Einzelheiten hierzu stehen noch nicht fest. Wir werden jedoch eine verfassungsrechtlich einwandfreie Lösung vorschlagen“, erläuterte der Minister. "Ich werde die gesetzliche Neuregelung abwarten", so Bürgermeister Klaus Besser, der 2009 für sechs Jahre, also bis 2015 wiedergewählt wurde, "und mich dann entscheiden, ob ich 2014 für eine Wiederwahl für sechs Jahre oder 2015 für eine Wiederwahl für fünf Jahre kandidiere." Offen ist derzeit noch, wie mit zwischenzeitlich nachgewählten Bürgermeistern und Landräten verfahren wird.

Die rot-grüne Landesregierung will damit die von der Regierung Rüttgers 2007 durchgesetzte Trennung der  Wahlzeiten „schnellstmöglich“ wieder abschaffen. „Bürgermeister und Räte sollen an einem Strang ziehen. Sie stehen in einer Verantwortungsgemeinschaft“, sagte Jäger. „Deshalb ist es sinnvoll, dass die Bürger sie an einem Tag wählen.“ Ziel sei es, die Wahlbeteiligung zu erhöhen. An der getrennten Wahl der Bürgermeister und Landräte hatten sich in einzelnen Kommunen gerade 30 Prozent der Wahlberechtigten beteiligt. Die schwarz-gelbe Koalition hatte die Amtszeit der Bürgermeister und Landräte von fünf auf sechs Jahre verlängert und die Stichwahl abgeschafft. Die Stichwahl hatte der Landtag bereits 2011 wieder eingeführt.

Im Kreis Gütersloh wird am 28. Oktober der neue Bürgermeister von Rietberg noch für die Dauer von 6 Jahren, also bis 2018, gewählt, nachdem der bisherige Amtsinhaber in den Landtag gewählt wurde.

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