Tariftreuegesetz in Kraft

Seit dem 1. Mai 2012 ist in Nordrhein-Westfalen das Tariftreue- und Vergabegesetz in Kraft. Es garantiert Arbeitnehmern einen Mindestlohn, wenn ihr Arbeitgeber Aufträge der öffentlichen Hand erhalten möchte.

Das Gesetz wurde vom Landtag noch vor seiner Auflösung beschlossen. Zum Inkrafttreten des neuen Tariftreue- und Vergabegesetzes erklärt Rainer Schmeltzer, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion: „Ab dem 1. Mai diesen Jahres haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf einen Mindestlohn von 8,62 Euro, wenn ihr Arbeitgeber einen öffentlichen Auftrag ab 20.000 Euro erhalten hat.  

Mit dem neuen Tariftreuegesetz setzt Nordrhein-Westfalen ein klares Zeichen für verbindliche Tarifverträge und für Mindestlöhne: Wir wollen, dass die Menschen vom Lohn ihrer Arbeit ein würdiges Leben führen können. Wir machen Schluss mit der staatlichen Subvention von Unternehmen, die bei öffentlichen Vergaben auf das Kombilohnmodell’ setzen, ihre Beschäftigten mit Billiglöhnen abspeisen und anschließend zum Aufstocken aufs Amt schicken. Derzeit arbeiten noch rund eine Million Erwerbstätige in Nordrhein-Westfalen zu einem Stundenlohn von weniger 8,50 Euro.  

Lohndumping hat nicht nur unsoziale Folgen für die Beschäftigten. Lohndumping schadet auch dem Wettbewerb, weil es die vielen Unternehmen benachteiligt, die tarifgebundene Arbeitsplätze haben. Geringe Löhne sind auch teuer für den Staat: ein gesetzlicher Mindestlohn von mindestens 8,50 € pro Stunde würde die öffentlichen Haushalte in Nordrhein-Westfalen um ca. 500 Mio. € entlasten, weil sie weniger für Sozialausgaben zahlen müssten und mehr Geld in die Steuerkassen fließen würde.“

"Auch die Gemeinde Steinhagen wird zukünftig bei Auftragsvergaben die neue gesetzliche Regelung anwenden", so Bürgermeister Klaus Besser. In den Ausschreibungsunterlagen wird die Zahlung des gesetzlich vorgegebenen Mindestlohns als eine Voraussetzung gefordert werden. "Wir vergeben zum Beispiel Reinigungsleistungen oder Pflegeleistungen für die Grünanlagen oder Aufgaben im Winterdienst an private Unternehmen, die wir jetzt vor einer Auftragsvergabe verpflichten werden, uns gegenüber die Zahlung des Mindestlohns zu garantieren", so Klaus Besser.

"Es kann nicht sein, dass auf der einen Seite auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gespart wird und auf der anderen Seite die Jobcenter aus Steuermitteln HartzIV-Leistungen erbringen, um den Lebensunterhalt der Betroffenen und ihrer Familien sicherzustellen. Die Arbeitslöhne müssen so hoch sein, um bei Vollzeitbeschäftigung ohne HartzIV auszukommen", so Klaus Besser. "Außerdem werden heimische Handwerksbetriebe, die bisher tarifgerecht entlohnt haben, nicht mehr gegenüber Billiganbietern mit Dumpinglöhnen bei Ausschreibungen unterliegen. Dies ist ein weiterer positiver Effekt des neuen Gesetzes". 

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.