Neue Leistungsgesetze des Bundes belasten Kommunen

Nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz plant der Bund jetzt die Einführung eines Betreuungsgeldes. "Diese neuen Leistungsgesetze müssen von den Kommunen verwaltet werden und führen hier zu zusätzlichem Personalaufwand", so Bürgermeister Klaus Besser.

Außerdem belasten die Aufwendungen für die neuen Sozialleistungen erheblich den Bundeshaushalt. Allein beim Betreuungsgeld berichten die Medien von einem jährlichen Aufwand (ohne Verwaltungsaufwand!) von 7 Mrd. Euro. Gleichzeitig müssen die Kommunen bis 2013 den Rechtsanspruch der Eltern auf eine Kinderbetreuungsmöglichkeit für 1 bis 3jährige Kinder erfüllen und klagen über ständig steigende Aufwendungen im Bereich der Behindertenhilfe.

"Steinhagen investiert allein 1,2 Mio. Euro in den Umbau und die Sanierung der Kindertagesstätte Ströhen und erhält dafür bestenfalls 120.000 € Zuschuss. Den Kommunen wäre viel mehr damit geholfen, wenn sich der Bund seiner gesamtgesellschaftlichen Verantwortung im Bereich der Jugendhilfe, aber auch bei der Behindertenhilfe stellt und die Kommunen entlastet, anstatt immer neue Leistungsgesetze zu verabschieden, die dann von uns verwaltet werden müssen", findet Bürgermeister Klaus Besser deutliche Worte.

Alleine die sogenannte Eingliederungshilfe, also Sozialhilfeleistungen für das Wohnen und Arbeiten von Menschen mit wesentlichen Behinderungen, kostet bundesweit derzeit gut 13 Mrd. Euro jährlich. In fast allen Bundesländern, so auch in Nordrhein-Westfalen, tragen die Kommunen diese Kosten ganz oder zumindest anteilig. Neben den Hilfen für Kinder und Jugendliche ist die Eingliederungshilfe damit die kommunale Sozialausgabe mit dem größten Kostenvolumen und mit Steigerungsraten von durchschnittlich über 5 % jährlich. In Steinhagen zeigt sich dies durch die jährlich steigende Umlage an den Kreis Gütersloh, da der Kreis seinerseits an die Landschaftsverbände, die als Kommunalverbände in Nordrhein-Westfalen für die Leistungserbringung zuständig sind, höhere Beträge abführen muss.