Das Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 wurde am 27. Januar bei einer Anhörung im Landtag in Düsseldorf kontrovers diskutiert. Der Städte- und Gemeindebund, dem auch die Gemeinde Steinhagen angehört, befürchtet eine Schwächung des ländlichen Raums.
Anlässlich der Anhörung im NRW-Landtag zum GFG 2012 hat der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, den Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes als unzureichend und unausgewogen kritisiert: "Das Grundproblem ist sicherlich die unzureichende Finanzausstattung der kommunalen Familie insgesamt". Trotz der Höchststände bei den Steuereinnahmen reichten die Zuweisungen des Landes bei den meisten Kommunen nicht aus, um selbst bei sparsamster Haushaltsführung den Haushaltsausgleich zu erreichen.
Hinzu treten die zunehmenden Ungleichgewichte in der Verteilung der Schlüsselzuweisungen des Landes. "Die Menschen in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden werden eklatant von der allgemeinen Entwicklung der Landeszuweisungen abgekoppelt", machte Schneider deutlich. Wohl sind von 2000 bis 2012 die Schlüsselzuweisungen an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie die Kreise von rund 272 Euro pro Einwohner auf 281 Euro pro Einwohner gestiegen. Dies entspricht einem Anstieg von 3,4 Prozent. Im selben Zeitraum wuchsen die Schlüsselzuweisungen an die kreisfreien Städte aber um 48,7 Prozent - von 291 Euro pro Einwohner auf 360 Euro pro Einwohner.
Dabei lässt sich dieses Auseinanderdriften nicht mit einer für den kreisfreien Raum nachteiligen Entwicklung der Steuereinnahmen erklären. Diese verläuft seit 2000 nahezu parallel zum kreisangehörigen Raum, wobei die Steuereinnahmen pro Einwohner in den großen Städten deutlich höher sind als in den kreisangehörigen Kommunen. Auch der Hinweis auf die stark steigenden Sozialaufwendungen tauge nicht als Erklärung, so Schneider. Zwar seien die Sozialkosten Hauptursache für die Misere der Kommunalfinanzen. Jedoch falle der prozentuale Anstieg im kreisangehörigen Raum eher noch höher aus als in den Großstädten.
"Dies zeigt, dass es ein grundsätzliches Problem in den Strukturen des kommunalen Finanzausgleichs gibt", erklärte Schneider. Da zur Abschätzung des Finanzbedarfs die tatsächlichen Ausgaben der Kommunen herangezogen würden, auf der anderen Seite aber das Einnahmepotenzial so berechnet werde, dass ein großer Teil der realen Steuerkraft der Großstädte unberücksichtigt bleibe, sei eine Entwicklung zulasten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden vorprogrammiert.
"Das Land hat an den entscheidenden Stellen Grundsatzentscheidungen getroffen, die in ihrem Zusammenwirken den kreisangehörigen Raum ausbluten lassen", hob Schneider hervor. Das Land sollte deshalb nicht abwarten, bis der Verfassungsgerichtshof NRW entscheidet über die Klagen von 45 Kommunen, ob hier bereits die Grenze zur Verfassungswidrigkeit überschritten ist. "Das Parlament hat es selbst in der Hand, aus den vorliegenden Daten die richtigen Schlüsse zu ziehen und die Verteilungsparameter im GFG zu korrigieren", sagte Schneider.