Keine ungerechte Schülerbeförderung

Die Schülerfahrkostenverordnung wird mit Schuljahresbeginn 2012/2013 zugunsten der Oberstufenschülerinnen und -schüler im G8 und somit auch für die Schülerinnen und Schüler des Steinhagener Gymnasiums geändert.

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Presseerklärung vom 17. Januar 2012 darauf hingewiesen, dass das Landeskabinett die Änderung der Schülerfahrkostenverordnung auf den Weg gebracht habe. Damit werde sichergestellt, dass Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 eines G8-Gymnasiums fahrkostenrechtlich künftig genauso behandelt würden wie Schülerinnen und Schüler der zehnten Klasse in anderen Schulen der Sekundarstufe I. Die Änderung soll zum kommenden Schuljahr (2012/2013) umgesetzt werden.

Der Verordnungsentwurf sehe vor, Kommunen für die entstehenden Mehrkosten einen finanziellen Ausgleich von etwa 6,5 Mio. Euro jährlich zu gewährleisten. Nach der Billigung durch das Kabinett gehe der Entwurf jetzt in die Verbändeanhörung.

Bisher sieht die landesweite Regelung vor, dass Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I ab 3,5 km Entfernung vom Wohnort zur Schule einen Anspruch auf Schülerbeförderung haben, Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe II ab 5 km. Dies führte dazu, dass Real- und Hauptschülerinnen und -schüler in der Jahrgangsstufe 10 ab 3,5 km, die des Steinhagener Gymnasiums aber erst ab 5 km eine Fahrkarte für den ÖPNV erhielten. Mit dieser Ungleichbehandlung soll ab Sommer 2012 Schluss sein. 

"Wegen der angedachten Übernahme der Mehrkosten durch das Land rechne ich nicht mit einer  Mehrbelastung des Steinhagener Haushalts", so Bürgermeister Klaus Besser. Für 2012 sind insgesamt 394.500 € für den Kauf von Schülerfahrkarten im Gemeindehaushalt veranschlagt. Der größte Anteil entfällt wegen der höchsten Schülerzahl schon heute mit mehr als 1/3, konkret 139.300 €, auf das Gymnasium.