Der Landtag hat am 8. Dezmber eine Änderung der Gemeindeordnung zur Stärkung der Bürgerbeteiligung beschlossen und damit die Hürden für die direkte Bürgerbeteiligung in den Kommunen durch Bürgerbegehren abgesenkt.
In der Vergangenheit sind viele Bürgerbegehren an unzureichenden oder fehlenden Kostendeckungsvorschlägen gescheitert. Zukünftig muss zunächst die Kommunalverwaltung eine Kostenermittlung durchführen, die den Bürgern bei der Sammlung der Unterschriften anzugeben ist. Damit ist ein Kostendeckungsvorschlag kein Zulässigkeitskriterium mehr.
Auch Bauleitplanverfahren können jetzt mittels Bürgerbegehren eingeleitet werden. Dies war bisher in Nordrhein-Westfalen nicht zulässig. In größeren Städten ab 50.000 Einwohner sind künftig weniger Unterschriften notwendig als in der Vergangenheit.