Auf einer Pressekonferenz in Halle wurde am 16. Juni bekannt gegeben, dass am 9. Juni der Planfeststellungsbeschluss für den Teilabschnitt Halle-Borgholzhausen der A 33 ergangen ist.
Mit der Fertigstellung der A 33 in diesem Teilabschnitt und damit mit dem vollständigen Lückenschluss wird bis Ende dieses Jahrzehnts gerechnet.
Der 1174 Seiten umfassende Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt 7.1 wurde am 16. Juni im Rahmen einer Pressekonferenz im Haller Rathaus der Öffentlichkeit vorgestellt. Neben dem Straßenbau sind umfassende Maßnahmen zum Schutz der Natur bzw. als Ausgleich für Eingriffe geplant. Der Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt 5B in Bielefeld wurde am 6. März 2006 erlassen. Der Teilabschnitt ist im Bau und soll im Sommer 2012 fertig gestellt werden.
Für den Abschnitt 6 im Gebiet der Gemeinde Steinhagen wurde der Planfeststellungsbeschluss am 6. Juni 2007 getroffen. Auch dieser Abschnitt ist inzwischen in Bau und soll frühestens 2014 fertiggestellt werden. Der bauende Landesbetrieb legt sich zum Fertigstellungstermin noch nicht fest.
Die Planfeststellungsverfahren für den Lückenschluss der A 33 sind somit abgeschlossen. Der jetzt planfestgestellte dritte Abschnitt der A 33 zwischen Halle und Borgholzhausen ist 12,6 Kilometer lang. Die Gesamtkosten liegen bei 129,7 Millionen Euro. Darin enthalten sind 110,3 Millionen Euro Baukosten und 19,4 Millionen Euro für den Grunderwerb. 30,9 Millionen Euro der Gesamtsumme sind für den Naturschutz veranschlagt; damit werden unterschiedliche Maßnahmen finanziert. Dazu zählen unter anderem Maßnahmen des Artenschutzes, wie etwa Grünbrücken und Schutzwände sowie Kompensationsmaßnahmen. Die Gesamtkosten des Lückenschlusses der A 33 für 28 Kilometer belaufen sich auf 342,5 Millionen Euro. Der Planfeststellungsbeschluss wird mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und den zugehörigen Plänen in Steinhagen,Halle, Borgholzhausen und Versmold nach den Sommerferien für zwei Wochen vom 12. September bis zum 26. September zur Einsicht ausgelegt, da der Landesbetrieb Straßenbau NRW zuvor die Vorgaben und Planänderungen aus dem Planfeststellungsbeschluss in die Planunterlagen übertragen muss („Grüneintragungen“). Die Auslegung wird vorher öffentlich und ortsüblich bekannt gemacht. Die Klagefrist beim Bundesverwaltungsgericht endet am 26. Oktober 2011.
Die Umweltverbände hatten bereits im Vorfeld angekündigt, gegen den Planfeststellungsbeschluss zu klagen. Für den Steinhagener Abschnitt hat das Klageverfahren rund 2 Jahre gedauert.