OVG kippt Schulversuch

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat am 9. Juni entschieden, dass Gemeinschaftsschulen in Nordrhein-Westfalen nicht im Wege eines Schulversuchs eingeführt werden dürfen. Die Landesregierung wird dem Landtag jetzt eine Änderung des Schulgesetzes vorschlagen.

Anlass für die Gerichtsentscheidung waren Klagen von Attendorn und Lennestadt gegen die Genehmigung einer Gemeinschaftsschule in der Nachbarkommune Finnentrop (alle Kreis Olpe) durch das Land im Wege eines Schulversuchs. Ebenso wie zuvor das Verwaltungsgericht in Arnsberg sahen die Richter des Oberverwaltungsgerichts in Münster mit der Genehmigung das Schulgesetz verletzt.

Neue Schulformen können landesweit nur durch eine Regelung im Schulgesetz, nicht aber im Rahmen eines Schulversuchs eingeführt werden, so das Gericht. Da mit der Entscheidung in Düsseldorf offenbar gerechnet wurde, hat die Landesregierung unmittelbar nach der Urteilsverkündung angekündigt, das Schulgesetz zu ändern.

"Für Steinhagen bedeutet dies, dass zunächst kein Antrag auf Errichtung einer Gemeinschaftsschule im Wege des Schulversuchs gestellt werden kann", so Bürgermeister Klaus Besser. Die neben Finnentrop genehmigten 13 weiteren "Schulversuche" werden von der Gerichtsentscheidung zunächst nicht berührt. Somit werden voraussichtlich 13 Gemeinschaftsschulen mit Schuljahresbeginn 2011/2012 ihren Betrieb in Nordrhein-Westfalen aufnehmen, darunter in Langenberg im Süden des Kreises Gütersloh. Streitig unter diesen 13 ist lediglich noch die Gemeinschaftsschule in Blankenheim in der Eifel.

"In Steinhagen müssen wir jetzt die Änderung des Schulgesetzes abwarten, um dann weiter über die Schulentwicklungsplanung beraten zu können", so Klaus Besser. Aufgrund der zurückgehenden Schülerzahlen und der fehlenden Anmeldungen an der Steinhagener Hauptschule wird derzeit im Fachausschuss und Rat über Perspektiven für die Schulen in Steinhagen diskutiert.

Bei der Änderung des Schulgesetzes dürften auch die Empfehlungen der Bildungskonferenz eine Rolle spielen. Diese sind im Internet unter www.schulministerium.nrw.de/BP/Bildungskonferenz/index.html veröffentlicht.

Mit dem Gesetzgebungsverfahren wird nach der Sommerpause gerechnet. Der Gesetzentwurf wird von der Landesregierung in den Landtag eingebracht.