Ab 2012 ist der Kreis für Hartz IV zuständig

Der Kreis Gütersloh hat beim Land beantragt, ab 1.1.2012 für die Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II - besser bekannt als Hartz IV - und für die Arbeitsvermittlung zuständig zu sein. Bisher werden die Aufgaben von einer gemeinsamen Einrichtung des Kreises und der Agentur für Arbeit wahrgenommen. Das Land hat dem Antrag jetzt entsprochen.

Dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW lagen insgesamt 15 Anträge auf Anerkennung als weiterer zugelassener kommunaler SGB II-Aufgabenträger vor, die bis zum 31.03.2011 von der Landesregierung geprüft wurden und anschließend im Rahmen einer Prioritätenliste dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zugeleitet werden. Ziel ist es, die entsprechende Zulassung durch eine Rechtsverordnung des Bundes etwa Mitte 2011 vorzunehmen. Folgende Kommunen haben rechtzeitig zum 31.12.2010 einen entsprechenden Antrag gestellt: Stadt Essen, Kreis Gütersloh, Kreis Heinsberg, Stadt Leverkusen, Kreis Lippe, Kreis Mettmann, Stadt Münster, Oberbergischer Kreis, Kreis Recklinghausen, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Kreis Neuss, Kreis Siegen-Wittgenstein, Stadt Solingen, Kreis Warendorf, Stadt Wuppertal.

Es wird davon ausgegangen, dass in Nordrhein-Westfalen sieben bis acht zusätzliche kommunale Träger zugelassen werden. Nach der Prioritätenliste des Landes zählt der Kreis Gütersloh zu den Trägern aus Nordrhein-Westfalen, die dem Bund jetzt für eine Option vorgeschlagen werden.

Der Kreisausschuss hat jetzt eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die die weiteren Vorbereitungen koordinieren soll. Mitglied der Arbeitsgruppe ist auch Klaus Besser, der zusammen mit dem Bürgermeister der Gemeinde Herzebrock-Clarholz, Jürgen Lohmann, die Interessen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden vertreten soll. "Wir werden darauf achten, dass der Kreis Serviceangebote für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort aufrechterhält und so familien- und bürgerfreundlich bleibt", so Klaus Besser.

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