Hartz IV Thema im Bundesrat

Erwartungsgemäß hat der Bundesrat, also die Vertretung der Länder, der vom Deutschen Bundestag mit Mehrheit der CDU und FDP beschlossenen Änderung des Sozialgesetzbuches II, besser bekannt als Hartz IV, am 17. Dezember nicht zugestimmt.

Damit konnte das Gesetz nicht wie geplant zum 01.01.2011 in Kraft treten. Vorgesehen war eine geringfügige Erhöhung der Regelsätze für Erwachsene um 5 € je Monat und die Einführung eines sogenannten Bildungsschecks für Kinder. Die Opposition kritisierte vor allem die unzureichende Anhebung der Regelsätze und den bundesweit mit 135 Mio. € bezifferten Bürokratieaufwand für die Einführung und Umsetzung des Bildungsschecks. Außerdem wurde eine höhere Kostenbeteiligung durch den Bund gefordert. Die Bundesregierung hat den Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat angerufen, in dem jetzt nach einem Kompromiss gesucht wird.

"Der im Gesetz vorgesehene Aufwand für den Bildungsscheck ist wirklich enorm", so Bürgermeister Klaus Besser. Mit jedem einzelnen Träger von Maßnahmen, z. B. mit jedem Sportverein oder jeder Schule, müssen Verträge ausgehandelt und abgeschlossen werden. Vorher können die Gutscheine nicht ausgegeben werden. "Bei dem Aufwand kommt die Leistung frühestens ab Sommer den Kindern zugute."

Unberührt davon wurde zum 01.01.2011 die Verwaltung der SGB II-Leistungen neu organisiert. Statt bisher die GTaktivGmbH ist eine gemeinsame Einrichtung von Bundesagentur für Arbeit und Kreis Gütersloh für die Leistungsgewährung zuständig. Ab 01.01.2012 strebt der Kreis Gütersloh die Verwaltung in eigener Regie an (sogenannte Option). "Für die Bürgerinnen und Bürger ändert sich aber erstmal nichts. Sie behalten ihre kompetenten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Steinhagener Rathaus", so Bürgermeister Klaus Besser. "Es werden lediglich die Türschilder ausgetauscht oder überklebt".

Ändern wird sich ab 01.01.2011 auch die Anrechnung von Elterngeld auf Hartz IV-Leistungen, da diese Gesetzesänderung mit dem Haushaltsbegleitgesetz vom Bundestag beschlossen wurde und nicht der Zustimmung durch den Bundesrat unterliegt (siehe im Internet Information der Elterngeldstelle des Kreises Gütersloh unter www.kreis-guetersloh.de).

Außerdem führte die Bundesagentur ab 01.01.2011 ein neues EDV-Auszahlungsprogramm ein.

Der Bundesrat hat am 11.02.2011 beschlossen, erneut die Einberufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel der Überarbeitung der SGB II-Novellierung zu verlangen, die „geeignet ist, die in den Beratungen des Deutschen Bundestages und des Bundesrates deutlich gewordenen unterschiedlichen Positionen zu überbrücken. Dabei soll in das SGB II und das SGB XII eine Regelung übernommen werden, die spezifische Sonderbedarfe deckt.“ Die Hartz IV-Reform bleibt also Thema im Bundesrat.

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