Land unterstützt Kommunen

Der Landtag wird eine Änderung der Gemeindeordnung beschließen, um Kommunen in der Haushaltssicherung zu helfen.

Am 24. November 2010 haben die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen im Landtag einen Gesetzentwurf zur Änderung des § 76 der Gemeindeordnung auf den Weg gebracht, mit dem die Kommunen in NRW von den Fesseln des Nothaushaltsrechts befreit, die Haushaltskonsolidierung erleichtert und die Eigenverantwortung der Kommunen gestärkt werden soll. Der bisher in der Gemeindeordnung festgeschriebene Konsolidierungszeitraum der mittelfristigen Finanzplanung (von drei Jahren) im § 76 Absatz 2 Satz 3 der GO soll zukünftig entfallen und individuelle Vereinbarungen zwischen der Kommunalaufsicht und den Kommunen zur Erreichung des Haushaltsausgleichs über mehrere Jahre ermöglicht werden.

Die kommunalpolitischen Sprecher der Koalitionsfraktionen machten in einer Presseerklärung deutlich, dass dies kein Freibrief für eine höhere Verschuldung der Kommunen sein werde und es bei der gesetzlichen Verpflichtung bleibe, alle Schritte für eine nachhaltige Haushaltskonsolidierung zu unternehmen. Die Neuregelung soll möglichst bereits für das Haushaltsjahr 2011 angewandt werden, um den betroffenen Kommunen schnell zu helfen.

Mit dem Gesetzentwurf wird eine von CDU, SPD, Grünen und Linken Ende Oktober in einer Sondersitzung des Landtages mitgetragene Absichtserklärung umgesetzt, die in genau diese Richtung zielte.

"Glücklicherweise sind wir in Steinhagen nicht in der Haushaltssicherung. Trotzdem begrüße ich die Gesetzesänderung, weil sie vielen Kommunen hilft. Es zeigt sich, dass die neue Landesregierung offenbar kommunalfreundlicher ist als die Vorgängerregierung", so Bürgermeister Klaus Besser.

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