Grundsicherung belastet Kommunen

Die Aufwendungen für Grundsicherungsleistungen, die von den Städten und Gemeinden aufzubringen sind, steigen weiter an.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) erhielten am Jahresende 2009 rund 764.000 volljährige Personen in Deutschland (NRW: 195.000) Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII). Das waren 1,1 % (NRW: 1,3 %) der Bevölkerung ab 18 Jahren. Im Vergleich zum Vorjahr sank die Zahl der Hilfebezieher um 0,5 % (NRW: -0,3 %). Ende 2009 war jeweils rund die Hälfte der Empfänger von Grundsicherung dauerhaft voll erwerbsgemindert (47,7 %) oder im Rentenalter (52,3%). Damit bezogen 0,7 % der 18- bis 64-Jährigen und 2,4 % der Bevölkerung im Rentenalter Leistungen der Grundsicherung

Die Mehrzahl der Empfänger waren Frauen (54,9 %). Während die Zahl der männlichen Hilfebezieher im Vergleich zum Vorjahr um 1,8 % stieg, sank die Zahl der weiblichen um 2,3%. Deutschlandweit bezogen 1,2 % der volljährigen Frauen und 1,0 % der Männer Leistungen der Grundsicherung. Rund ein Viertel (23,5 %) der Leistungsempfänger war in stationären Einrichtungen wie Pflege- oder Altenheimen untergebracht, rund drei Viertel (76,5 %) lebten außerhalb solcher Einrichtungen.

Im Jahr 2009 gaben die Kommunen und die überörtlichen Träger bundesweit rund 3,9 Milliarden Euro netto für Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung aus. Im Vergleich zu 2008 sind die Ausgaben für Grundsicherung um 6,7% gestiegen. Seit Einführung der Leistung haben sie sich nahezu verdreifacht (2003: 1,3 Milliarden Euro). Basisdaten und lange Zeitreihen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können auch kostenfrei über die Tabelle 22151-0001 in der GENESIS-Online Datenbank (www.destatis.de/genesis) abgerufen werden.

In Steinhagen erhalten nach Angaben von Bürgermeister Klaus Besser (Ausschuss für Arbeit und Soziales am 09. Juni 2010) derzeit 190 Personen Grundsicherungsleistungen. Dies entspricht weniger als 1 % der Gesamtbevölkerung. Steinhagen liegt somit unter dem Bundes- und Landesdurchschnitt. Fallzahlen und Aufwendungen sind aber auch in Steinhagen seit der Einführung im Jahre 2003 kontinuierlich gestiegen.

Die Höhe des Aufwands ergibt sich allerdings nicht aus dem Gemeindehaushalt, sondern ist für alle Städte um Gemeinden als Aufwand im Haushalt des Kreises Gütersloh veranschlagt. Die Gemeinde erstattet entsprechend ihrer Finanzkraft indirekt über die Kreisumlage auch die Leistungen nach dem SGB XII.

"Ein weiteres schönes Beispiel für die ständig steigende Belastung der kommunalen Familie durch vom Bund zwingend vorgegebene Sozialleistungen", so Bürgermeister Klaus Besser. "Bund und Länder müssen sich zukünftig nach meiner Auffassung auch an den Leistungen nach dem SGB XII beteiligen".