Volkszählung 2011

Die im Zuge eines sogenannten Mikrozensus für 2011 geplante Volkszählung kostet den Kommunen Geld. Die kommunalen Spitzenverbände fordern daher vor dem Hintergrund der desolaten Gemeindefinanzen eine Kostenübernahme durch das Land. Die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen fordern die Landesregierung auf, den Kommunen die Kosten für die Datenerhebung im Rahmen des Zensus 2011 voll auszugleichen. In der Anhörung im Innenausschuss des Landtages haben die Spitzenverbände den noch von der alten Landesregierung berechneten Kostenausgleich in Höhe von 29 Millionen Euro als völlig unzureichend zurückgewiesen: „Die Kommunen rechnen mit einem Kostenaufwand von 48 Millionen Euro, um die Daten für die Volkszählung Zensus 2011 zu erheben. Das bisherige Angebot läuft darauf hinaus, dass nur 60 Prozent der Kosten erstattet würden. Das ist nicht akzeptabel“, erklärten der Geschäftsführer des Städtetages NRW, Dr. Stephan Articus, der Hauptgeschäftsführer des Landkreistages NRW, Dr. Martin Klein, und der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider. 

Die kommunalen Spitzenverbände schlagen vor, im Ausführungsgesetz des Landes einen nachträglichen Ausgleich zu verankern. Das würde weiteren Streit verhindern. Die kommunalen Spitzenverbände verwiesen auf die Koalitionsvereinbarung der neuen Landesregierung, die sich ausdrücklich dafür ausspreche, den Kommunen nur neue Aufgaben zu übertragen, wenn ihnen auch die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Das müsse sich jetzt auch in der Praxis beweisen.

"Ich gehe davon aus, dass der Koalitionsvertrag eingehalten wird", so Bürgermeister Klaus Besser bei der Einbringung des Haushaltsentwurfs der Gemeinde am 10. November, "und rechne daher mit einer entsprechenden Korrektur im Entwurf des Ausführungsgesetzes durch den Landtag. Im Haushaltsentwurf der Gemeinde Steinhagen für 2011 haben wir daher keine Mittel für die Volkszählung eingeplant".

Tatsächlich hat der Landtag den Gesetzentwurf korrigiert. Als Abschläge werden zunächst 37,5 Mio. Euro an die Kreise und kreisfreien Städte gezahlt. Später erfolgt eine genaue Abrechnung der Kosten. Das Gesetz wurde am 16.11.2010 verkündet.

"Ein weiteres Beispiel für das kommunalfreundliche Verhalten der neuen Landesregierung", so Klaus Besser.