Koalitionsvertrag bringt Hoffnung für Kommunen

Der am 12. Juli in Düsseldorf unterzeichnete Koalitionsvertrag zwischen SPD und Grünen zur Bildung einer neuen Landesregierung beinhaltet zahlreiche für die Kommunen erfreuliche Vereinbarungen.

Der Städte- und Gemeindebund hat in einer Presseerklärung die wesentlichen Punkte aus kommunaler Sicht zusammengefaßt:

Als Konzept mit manchen Aussagen zugunsten der Kommunen wertet der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen den Koalitionsvertrag, den NRW-SPD und NRW-Grüne zur Bildung einer Minderheitsregierung ausgehandelt haben. „Das Bemühen, die Rahmenbedingungen für die Städte und Gemeinden und damit für alle Bürgerinnen und Bürger zu verbessern, ist erkennbar“. Dies erklärte der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf anlässlich der Unterzeichnung des Koalitionsvertrages durch SPD und Grüne. Ein Schwachpunkt liege freilich in der hohen Kreditaufnahme, die zur Finanzierung der geplanten Initiativen nötig sei. „Ein Landeshaushalt muss auch bei deutlicher Schwerpunktsetzung nachhaltig sein und muss die grundgesetzlich verankerte Schuldenbremse stärker im Blick haben“, mahnte Schneider.

Bemerkenswert sei, dass die Lage der Kommunen bereits im zweiten Kapitel des Koalitionsvertrages behandelt sei. Das Vorhaben, den Kommunen eine auskömmliche Finanzierung zu gewähren, sei dabei zu begrüßen. „Dass die Städte und Gemeinden wieder einen Anteil an der landeseigenen Grunderwerbsteuer erhalten sollen, entspricht ebenso der politischen Vernunft wie das Festhalten an der Gewerbesteuer“, merkte Schneider an. Auch die Absicht, den finanziell schwächsten Kommunen eine Konsolidierungshilfe zu gewähren, sei folgerichtig. Dies müsse einhergehen mit strengen Sparauflagen für die Empfängerkommunen. Denn die Sparsamkeit all jener Kommunen, welche diese Hilfe nicht in Anspruch nehmen müssen, dürfe nicht bestraft werden.

Das Bekenntnis zur umgehungssicheren Ausgestaltung der Konnexität - neue Aufgaben nur bei Bereitstellung der erforderlichen Mittel - entspreche dem vitalen Interesse der Kommunen. „Wir werden darauf achten, dass dieses Bekenntnis bei allen kommunal relevanten Vorhaben exakt eingehalten wird“, sagte Schneider.

Im Bereich Bildung und Kinderbetreuung enthalte der Koalitionsvertrag einige nachvollziehbare Positionen. So ist geplant, die Bundesmittel für den Ausbau der Betreuung unter Dreijähriger ungeschmälert an die Kommunen weiterzuleiten. Zudem will sich Rot-Grün beim Bund dafür einsetzen, dass dieser - sollten mehr als 35 Prozent eines Jahrgangs die U 3-Betreuung in Anspruch nehmen - zusätzlich Geld bereitstellt. „Dies entspricht begründeten Forderungen der Städte und Gemeinden in NRW“, betonte Schneider.

Problematisch sei jedoch das Vorhaben, schrittweise für den Kindergarten keine Elternbeiträge mehr zu erheben. „Dies ist sozial- und bildungspolitisch nicht vertretbar“, warnte Schneider. Denn diese Maßnahme würde nur die Besserverdienenden entlasten. Für Einkommenschwächere sei der Kindergartenbesuch bereits heute betragsfrei. Sollte die Beitragsfreiheit umgesetzt werden, müsste das Land im Sinne der Konnexität den Kommunen das fehlende Geld erstatten.

Wachsamkeit sei bei den Plänen der Koalitionäre zur Weiterentwicklung des Schulsystems in Nordrhein-Westfalen geboten. „Wir lehnen das Konzept einer Gemeinschaftsschule nicht pauschal ab“, stellte Schneider klar. Allerdings sollten tatsächlich die Wünsche der Schulen, Eltern und Schulträger vor Ort berücksichtigt werden. Wo ein Fortbestehen der bisherigen Schulformen gewünscht sei, müsse dies auch möglich sein. Eine erfolgreiche Schulpolitik könne nur im Konsens mit den Beteiligten gemacht werden. Insofern sei das Ausbauziel, in den kommenden fünf Jahren mindestens 30 Prozent der Schulen in Gemeinschaftsschulen zu überführen, sehr ambitioniert.

Anlass zur Zuversicht geben die Passagen zur kommunalen Wirtschaft und zu den Sparkassen im Koalitionsvertrag. So sollen die Einschränkungen für kommunale Unternehmen, welche die frühere Landesregierung in der NRW-Gemeindeordnung festgeschrieben hatte, aufgehoben werden. „Diese Regelungen entsprachen nicht den Erfordernissen eines fairen Wettbewerbs zwischen kommunalen und privatwirtschaftlichen Unternehmen“, so Schneider. Dass auch die Sparkassen in ihrem Bestand geschützt werden sollen, komme den Wünschen der Bürger und Bürgerinnen sowie der regionalen Wirtschaft entgegen. „Gerade die Sparkassen haben sich in der Finanzkrise als Hort der Stabilität erwiesen“, betonte Schneider.

Insgesamt enthalte der Koalitionsvertrag viele Absichtserklärungen, die ohne konkrete politische Ausgestaltung nicht zu bewerten seien. „Als kommunalfreundlich bezeichnen sich viele. Ob dieses Prädikat auch auf den politischen Fahrplan von Rot-Grün zutrifft, muss die gesetzgeberische Praxis erweisen“, machte Schneider deutlich. Der Städte- und Gemeindebund NRW werde der Landespolitik - wie der früheren Landesregierung - als kritischer und konstruktiver Gesprächspartner zur Verfügung stehen.