Über die Zukunft der GEZ berieten am 9. Juni 2010 die Ministerpräsidenten der Bundesländer. Vereinbart wurde die Einführung einer allgemeinen Haushaltsabgabe ab 2013. Dies schlug auch ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Paul Kirchhof vor.
Seit 1975 zieht die GEZ in Köln bundesweit die Rundfunkgebühren für die öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Rundfunkanstalten ein. Vorher war in Deutschland die Post für diese Aufgabe zuständig.
"Die gegenwärtige Gebührenpflicht ist antiquiert und absurd", so FDP-Medienexperte Hans Joachim Otto. Die FDP hatte bereits in ihrem Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2009 die Abschaffung der GEZ zugunsten einer Medienabgabe gefordert. Das Fernseh- und Rundfunkwesen ist allerdings Ländersache, so dass auch insoweit dem Ausgang der Landtagswahl und den Koalitionsverhandlungen in Nordrhein-Westfalen besondere Bedeutung zukommt.
In einem Eckpunktepapier schlägt die SPD vor, die Gerätegebühr durch eine pauschale Haushaltsabgabe zu ersetzen. "Die gerätebezogene Rundfunkgebühr wird den Anforderungen an eine moderne Kommunikationsgesellschaft nicht mehr gerecht", so SPD-Medienpolitiker Marc Jan Eumann.
"Als es nur Radios und Fernseher gab, war die Gebühr sicherlich einfach zu berechnen und einzuziehen", so Bürgermeister Klaus Besser. "Heute mit UMTS-Handys und Internet ist jedes internetfähige Gerät bei der GEZ anzumelden, da seit 2007 die Gebühr auch für sogenannte "neuartige Empfangsgeräte" gilt. Diese Regelung kann die GEZ praktisch aber nicht umsetzen", so Klaus Besser. "In den Niederlanden werden Gesetze, die der Staat nicht kontrollieren kann, einfach abgeschafft. So wurde dort schon vor 10 Jahren ein Zuschlag zur Einkommenssteuer für das öffentliche-rechtliche Fernsehen eingeführt und die Behörde, die bis dahin die Gebühren einzog, aufgelöst".
In Deutschland müßten bei der derzeitigen Gesetzeslage z. B. Oberstufenschüler, die ein internetfähiges Handy oder ein Autoradio haben und über eigenes Einkommen, z. B. aus einem Nebenjob, verfügen, Rundfunkgebühren zahlen. Das gleiche gilt für das Zweitradio am Arbeitsplatz, sei es im Büro oder auf der Baustelle oder das Zweitgerät im Wochenendhaus oder im Wohnwagen bei Dauercampern.
Besser verweist außerdem auf den hohen Verwaltungsaufwand. So hat die GEZ allein 2008 Kosten in Höhe von 168 Mio. Euro verursacht (2,26 Prozent des Gebührenaufkommens). Dabei ist der Aufwand bei den Kommunen für Beratungen, z. B. bei Gebührenbefreiungen, und Einzugsersuchen der GEZ nicht einmal berücksichtigt. Außerdem fordert die GEZ regelmäßige Datenabgleiche mit den Meldedaten. "Es wäre viel einfacher, ähnlich wie beim Solidarbeitrag eine an Einkommensteuerleistungen gekoppelte Medienabgabe durch die Finanzämter zu erheben", so Klaus Besser.
"Dann brauchen die GEZ-Fahnder auch nicht mehr an Türen lauschen, Nachbarn befragen oder durch Fenster spähen, um herauszufinden, ob man heimlich fernsieht oder ein Autoradio im Auto installiert ist", so Klaus Besser.
Auch die Gemeinde muss übrigens Rundfunkgebühren zahlen, und zwar für die drei Radios, die in den drei Einsatzleitwagen der Feuerwehr installiert sind, damit dort in Katastrophenfällen, wie z. B. während eines Sturms, Nachrichten und Wettervorhersagen empfangen werden können. In den übrigen Feuerwehr- und Dienstfahrzeugen wurden die serienmäßig eingebauten Autoradios ausgebaut, um die Rundfunkgebühren zu sparen.