Spielhallen am Kirchplatz Thema im Rat

In der Immobilie Brinkmann (ehemaliges Bettenhaus Wartenberg) am Kirchplatz hat ein Investor aus Norddeutschland jetzt die Einrichtung von drei Spielhallen mit je 10 Geldspielgeräten auf einer Gesamtnutzfläche von 430 m² beantragt. Der Antrag war jetzt Thema im Rat.

Bürgermeister Klaus Besser hatte eine Vorlage für die Sitzung des Bauausschusses am 29. April und des Rates am 27. Mai fertigen lassen, in der die Gemeindeverwaltung den politischen Gremien empfahl, den Bebauungsplan für diesen Bereich zu ändern. Die Ansiedlung von weiteren Spielhallen unmittelbar an der Kirche und am Kirchplatz soll so verhindert werden.

Der Rat hat am 27. Mai mit nur einer Gegenstimme von Silke Wehmeier (FDP) beschlossen, das Bebauungsplanänderungsverfahren einzuleiten. Somit kann der Bauantrag zur Umnutzung der Gewerbeflächen zu Spielstätten zurückgestellt werden. Nach der Bebauungsplanänderung wäre das Vorhaben dann nicht mehr genehmigungsfähig.

"Allein aus städtebaulichen Gründen kann ich mir keine derartig großen Spielhallen in Steinhagens guter Stube, dem Kirchplatz, vorstellen. Der gesamte Ortskern würde abgewertet und alle Bemühungen der Gemeinde und der Einzelhändler, den Standort aufzuwerten und Kaufkraft in Steinhagen zu binden, würden unterlaufen", so Bürgermeister Klaus Besser.

Ein erstes Votum der sechs im Rat vertretenen Fraktionen gab es am Donnerstag, 29. April, im Bauausschuss. Trotz eines Hinweises des Grundstückseigentümers, Herrn Brinkmann, dass die Genehmigung der Spielhallen für ihn eine existenzielle Frage sei, empfahl der Bauausschuss dem Rat einstimmig bei Enthaltung des Vertreters der UWG die Bebauungsplanänderung. Der Bauauschussvorsitzende verwies eindeutig darauf, dass die privaten Interessen des Grundstückseigentümers gegenüber den öffentlichen Interessen und den Interessen des Gemeinwohls abzuwägen seien.

Im jetzt beginnenden öffentlichen Bebauungsplanverfahren haben alle Bürgerinnen und Bürger, also auch die Anlieger des Kirchplatzes, Gelegenheit, Bedenken und Anregungen vorzubringen. Bereits heute schließt der rechtskräftige Bebauungsplan für den Ortskern Vergnügungsstätten, zu denen Spielhallen zählen, grundsätzlich aus. Diese Festsetzung gilt bisher allerdings nicht für die Grundstücke Brinkmann und Vogt. 

Spielhallenbetreiber sind für Vermieter oft von Interesse, da sie erheblich höhere Mieten zahlen als Einzelhändler. Spielsucht und damit einhergehende Beschaffungskriminalität sind nicht selten die negativen Folgen. In Steinhagen gibt es zurzeit vier Spielhallen an der Waldbadstraße, an der Bielefelder Straße, im Gewerbegebiet an der Liebigstraße und im Haus Vogt am Fivizzanoplatz. Diese Spielhallen sind in der Regel 23 Stunden täglich geöffnet.

"Ich glaube kaum, dass eine Gemeinde mit 20.000 Einwohnern 7 große Spielhallen braucht", so Klaus Besser.

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