Schuldenbremse zu Lasten der Gemeinden?

Das Land Nordrhein-Westfalen plant die Änderung der Landesverfassung, um eine Schuldenbremse einzuführen. Für Gemeinden soll dies nicht gelten. Die kommunalen Spitzenverbände haben daher in einer Anhörung vor dem Landtag die Befürchtung geäußert, dass der Landeshaushalt auf Kosten der ohnehin schon finanzschwachen Städte und Gemeinden saniert werden soll.

 

Der Entwurf der Landesregierung sieht ein strukturelles Neuverschuldungsverbot nur für das Land selbst vor und beinhaltet damit die Gefahr, dass das Land versucht sein könnte, zur Einhaltung des nur für es selbst geltenden Verschuldungsverbotes den kommunalen Finanzausgleich als Dispositionsmasse zu behandeln und Schulden auf die Kommunen „wegzudrücken“.

Obwohl sich die Anzeichen dafür mehren, dass die für die vorgesehene Verfassungsänderung notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit in der laufenden Legislaturperiode nicht mehr erreicht werden wird, hat am 25.02.2010 eine öffentliche Anhörung vor dem Landtag stattgefunden.

In der Anhörung wurde seitens des kommunalen Spitzenverbände nochmals nachdrücklich darauf hingewiesen, dass den Kommunen Nordrhein-Westfalens zumindest eine verfassungsrechtlich abgesicherte und abwägungsfeste finanzielle Mindestausstattung zu gewährleisten ist, die ihnen die Finanzierung ihrer Pflichtaufgaben und den unter Anlegung des Maßstabes des Art. 28 GG gebotenen Raum zur Erledigung freiwilliger Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung ermöglicht.