Das Bundesverfassungsgericht hat am 9. Februar 2010 die bisherigen Hartz IV-Sätze für verfassungswidrig erklärt. Bis zum 01.01.2011 muss der Bundesgesetzgeber die Sätze neu ermitteln und dabei insbesondere für Kinder das Existenzminimum neu festlegen.
"Die Entscheidung ist sehr eindeutig", so Bürgermeister Klaus Besser. Zwar hat das Gericht nicht eine generelle Anhebung der Sätze gefordert, hält die jetzige Ermittlung insbesondere der Sätze für die Kinder aber für völlig grundgesetzwidrig. Das ist schon eine sehr deutliche Kritik an den 2005 von Bundesregierung und Bundestag unter rot-grünen Mehrheiten eingeführten Regelungen. Sie ermöglichten kein menschenwürdiges Existenzminimum, so die Richter.
Geklagt hatten drei Familien aus Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen.
Bundessozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) muss jetzt entscheiden, in welchen Fällen bereits 2010 höhere Leistungen notwendig sind, um den vom Bundesverfassungsgericht in seinem wegweisenden Urteil aufgestellten "Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum" Rechnung zu tragen.
"Wir warten jetzt auf Anweisungen der Arbeitsgemeinschaft GTaktivGmbH, für die unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Amt für Arbeit und Soziales tätig sind", so Bürgermeister Klaus Besser, "ob und wenn ja in welchem Umfang wir Anträgen auf erhöhte Leistungen entsprechen sollen".
Weitere Informationen im Internet finden Sie unter www.bundesverfassungsgericht.de .