Land verspricht Entlastung der Kommunen

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen will die Kommunen von den erheblichen Belastungen durch zugewiesene Geflüchtete ohne Bleibeperspektive entlasten. Dies erklärte der zuständige Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) am 26. April 2018 gegenüber Landrat Sven-Georg Adenauer (CDU) in Gütersloh.

Der Landrat hatte sich für eine Entlastung der Kommunen im Kreis Gütersloh eingesetzt. Wie aus dem am 19. März 2018 im Kreisausschuss und im Internet auf der Homepage des Kreises Gütersloh im Kreistagsinformationssystem (www.kreis-guetersloh.de) veröffentlichten Bericht zur aktuellen Entwicklung der Asylbewerberzahlen im Kreis Gütersloh hervorgeht, erbringen die 13 Städte und Gemeinden im Kreisgebiet derzeit für 526 Geduldete jährliche Leistungen in Höhe von fast 5,5 Mio. €. In Steinhagen beträgt die jährliche Belastung für 29 Personen, die keine Bleibeperspektive haben, über 300.000 €.

Das Land Nordrhein-Westfalen erstattet nur in den ersten drei Monaten nach Eintritt der vollziehbaren Ausreisepflicht mtl. 866 €. "Oftmals dauert die Ausreise aus den verschiedensten Gründen aber länger, so dass ab dem 4. Monat die Kommunen in Nordrhein-Westfalen die Kosten in vollem Umfang zu tragen haben. Das ist nicht länger hinnehmbar", so Bürgermeister Klaus Besser, der sich in diesem Punkt mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern im Kreisgebiet und dem Landrat einig ist. Proteste gab es auch im Kreis Herford. Die Die Kommunen im Kreis Borken nehmen ab April vorläufig keine weiteren Flüchtlinge mehr auf. Abgelehnte Asylbewerber sollten nach dem Willen der dortigen Bürgermeister ausschließlich in Landeseinrichtungen untergebracht werden.

Minister Stamp hat bei seinem Besuch in Gütersloh angekündigt, dass das Land NRW einen Stufenplan zur Asylsteuerung einführen wird. Einen entsprechenden Beschluss habe die Landesregierung am 24. April 2018 gefasst. In einem ersten Schritt erhalten die Kommunen die Mittel des Bundes für Integrationsleistungen in vollem Umfang. Bisher behielt das Land Teile der Beträge ein. Außerdem sollen demnächst Personen ohne Bleibeperspektive länger in den Landesaufnahmeeinrichtungen verbleiben und ggf. direkt von dort abgeschoben werden. Bisher werden sie nach 6 Monaten den Gemeinden zugewiesen und die örtlichen Ausländerbehörden, in Steinhagen der Kreis Gütersloh, müssen dann für die Rückführung in die Heimatländer oder die Weiterreise in Drittländer sorgen, was mit erheblichem Aufwand verbunden ist und wiederum Zeit kostet. Demnächst soll der Zeitraum von 6 Monaten auf 24 Monate erhöht werden.

"Die beschlossenen Maßnahmen sind sinnvoll, aber aus meiner Sicht immer noch unzureichend", so Bürgermeister Klaus Besser. "Es ist nach wie vor Praxis, dass Geflüchtete, die innerhalb der EU umverteilt werden müssten, den Kommunen zugewiesen werden und die Städte und Gemeinden die Kosten tragen. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, warum das Land NRW nicht in der Lage ist, innerhalb von sechs Monaten Geflüchtete nach Italien, Belgien oder Frankreich zurückzuführen, wo eigentlich die Asylverfahren durchgeführt werden müssten", so Besser.

Nach dem jetzt dem Ausschuss für Generationen, Arbeit, Soziales und Integration vorliegenden Bericht zur Unterbringungssituation in Steinhagen wurde in diesem Jahr aus Steinhagen erst ein Geflüchteter (nach Ghana) abgeschoben. Drei sind freiwillig in ihre Heimatländer zurückgekehrt (Albanien und Iran). In der 16. bis 19. Kalenderwoche wurden 20 Flüchtlinge vom Land Steinhagen zugewiesen (9 Männer, 7 Frauen, 4 Kinder). Die überwiegende Zahl ist ausreisepflichtig. Die 20 Neuankömmlinge stammen aus Iran, Nigeria, Irak, Ägypten, Libanon und Myanmar. Weitere 8 Personen wurden im Rahmen der Wohnsitzzuweisungen nach dem Aufenthaltsgesetz Steinhagen zugewiesen. Sie stammen aus Syrien, Russland und der Türkei. "Die von der Gemeinde gebauten und angemieteten Wohngelegenheiten reichen derzeit noch aus, die Belegung wurde allerdings wieder erhöht und natürlich steigen damit auch die Kosten für die Kommune", so Bürgermeister Klaus Besser.

"Die Entwicklung zeigt auch, dass zwischen Bürgerkriegsflüchtlingen, Asylsuchenden und Zuwanderern aus wirtschaftlichen oder sonstigen, z. B. medizinischen Gründen, unterschieden werden muss. Deutschland braucht dringend ein Einwanderungsgesetz. Die unzureichende Gesetzeslage auf Bundes- und Landesebene und die unterschiedlichen Zuständigkeiten werden derzeit auf dem Rücken der Kommunen ausgetragen, binden wertvolle Ressourcen und vermindern die Möglichkeiten und die Bereitschaft, wirklich Verfolgte und Geflüchtete aufzunehmen und zu integrieren", so Besser.