Bundesverfassungsgericht verhandelt über Hartz IV-Sätze für Kinder

Der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts unter Vorsitz von Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier verhandelte am 20. Oktober in Karlsruhe über die Hartz IV-Regelsätze für Kinder. Das Gericht hinterfragte kritisch die Berechnungsweise der Bundesregierung. Ein Entscheidungstermin steht noch nicht fest.

Mit der Entscheidung könnte das höchste deutsche Gericht Rechtsgeschichte schreiben. Es wird prüfen, ob die Regelungen des Sozialgesetzbuches mit dem im Grundgesetz verankerten Sozialstaatspinzip in Einklang stehen. 1,7 Mio. Kinder unter 14 Jahren sind in Deutschland betroffen. In Steinhagen schätzt Bürgermeister Klaus Besser die Zahl der Kinder, die Leistungen nach Hartz IV erhalten, auf über 100. "Auch in einer so reichen Gemeinde wie Steinhagen ist Kinderarmut ein aktuelles Problem", so Klaus Besser. 

Streitig ist, ob die Regelsätze überhaupt das Existenzminium zum Lebensunterhalt eines Kindes abdecken und ein menschenwürdiges Leben ermöglichen.

Weitere Informationen zum Bundesverfassungsgericht finden Sie im Internet unter www.bundesverfassungsgericht.de

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