Gutachten der Kommunen zu Einheitslasten

Die kommunalen Spitzenverbände haben am 2. September ein neues Gutachten über die Verteilung der Lasten der Deutschen Einheit zwischen Land und Kommunen in Nordrhein-Westfalen vorgelegt.

Die Lastenverteilung ist zwischen Land und Städten, Gemeinden und Kreisen seit 2006 streitig. Die von CDU- und FDP gestellte Landesregierung hatte das Solidarbeitragsgesetz ersatzlos gestrichen. Dies führte bei vielen Kommunen, insbesondere solchen mit hohen Gewerbesteuereinnahmen, zu erheblichen Einnahmeausfällen.

In einem Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen das Land hatten 20 Städte und Gemeinden, darunter auch die Gemeinde Steinhagen, im Dezember 2007 obsiegt. Der Verfassungsgerichtshof hatte eine übermäßige finanzielle Belastung der Kommunen gesehen und das Land verpflichtet, eine Neuregelung zu schaffen. Diese steht bis heute aus. Aufgrund des am 2. September vorgelegten neuerlichen Gutachtens soll es jetzt zu Gesprächen zwischen Finanzministerium, Innenministerium und den kommunalen Spitzenverbänden kommen.

"Der Gemeinde Steinhagen werden seit 2006 jährlich rund 500.000 Euro vorenthalten", so Bürgermeister Klaus Besser. "Ich hoffe auf eine verbindliche und verfassungskonforme Regelung bis 2019", so Klaus Besser weiter.

Gegen die Bescheide zum Gemeindefinanzausgleich hat die Gemeinde Steinhagen Klagen gegen das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Bezirksregierung in Detmold, vor dem Verwaltungsgericht in Minden erhoben. Die Verfahren sind bis zu einer gesetzlichen Neuregelung ausgesetzt.

"Falls es zu keiner für die Gemeinde Steinhagen befriedigenden Regelung kommt, werden wir auf eine gerichtliche Entscheidung drängen und zur Not auch den erneuten Weg zum Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster nicht scheuen", gibt sich Klaus Besser entschlossen für die Interessen der Gemeinde zu kämpfen.  

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.