Leipzig: A 33 wird gebaut

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 12. August die Entscheidung zum Bau der A 33 in Steinhagen verkündet. Danach darf die A 33  gebaut werden. Die Klagen hatten somit keinen Erfolg. Es gibt auch keinen zusätzlichen Lärmschutz.

Die Entscheidung der fünf Berufsrichter des 9. Senats ist abschließend. Rechtsmittel sind nicht möglich. Auch die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts oder des Europäischen Gerichtshofs hätte keine aufschiebende Wirkung. Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen hat jetzt angekündigt, unverzüglich mit dem Bau der Brücken zu beginnen. Die Ausschreibungen sind vorbereitet und sollen in naher Zukunft veröffentlicht weden. Begonnen wird mit den Brückenbauarbeiten noch in diesem Jahr im Bereich der Bahnhofstraße. Die Gesamtbauzeit für den Abschnitt Ostwestfalendamm-Schnatweg beträgt ca. 3 1/2 Jahre. Mit der Freigabe für den Verkehr ist somit nicht vor 2013 zu rechnen.

"Endlich ist die über 40jährige Diskussion zu Ende", so Bürgermeister Klaus Besser in einer ersten Stellungnahme. Der Bürgermeister betrachtet die Entscheidung allerdings mit einem "weinenden und einem lachenden Auge". "Glücklich, nein glücklich bin ich nicht, immerhin wird ein Stück meiner Heimat, in der ich groß geworden bin, unwiderbringlich zerstört und unsere Gemeinde zerschnitten. Alle Versuche, eine andere Trassenführung zu finden sind in den 70er und 80er Jahren aber gescheitert. Zum Schluß ging es nur noch darum, die Menschen so gut wie möglich zu schützen," so Klaus Besser. "Ich freue ich mich aber zugleich für die Menschen an der B 68, die seit über 40 Jahren auf eine Entlastung warten. Das gleiche gilt für die PKW- und LKW-Fahrer, die die täglichen Dauerstaus auf der B 68 ertragen müssen. Für die Steinhagener Industrie ist die Entscheidung ebenfalls positiv. Ich erhoffe mir zusätzliche Investitionen in den Wirtschaftsstandort Steinhagen, den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen", so Klaus Besser.

Bereits während der Erörterung der Planunterlagen im Jahr 2005 hatten der Kreis Gütersloh und die Gemeinde Steinhagen auf zusätzlichen Lärmschutz gedrängt und an vielen Stellen Nachbesserungen durch die Planer erreicht. Die Forderung der Gemeinde nach einer Troglösung war jedoch wegen der hohen Kosten von den Planungsbehörden zurückgewiesen worden (vgl. unter der Rubrik Über mich/Leistungsbilanz/A 33 die Statements des Bürgermeisters zu Beginn und am Ende der Erörterung als PDF-Dokumente zum Download). "Leider konnte die Gemeinde nicht stellvertretend für ihre Bürger klagen. Das läßt die Verwaltungsgerichtsordnung nicht zu. Kreis Gütersloh, Gemeinde Steinhagen und der Landesbetrieb Straßenbau NRW haben sich schriftlich zu freiwilligen über den Planfeststellungsbeschluß hinausgehenden Lärmschutzmaßnahmen verpflichtet. Somit wird es im Gebiet der Gemeinde Steinhagen trotz des Richterspruchs lückenlosen Lärmschutz geben", so Klaus Besser.

Alle neun Klagen wurden vom Gericht zurückgewiesen. Die Verfahrenstrasse V 16 zwischen Ortskern und Bahnlinie wurde vom Gericht somit ausdrücklich bestätigt. Die Bemühungen für eine Südtrasse, die im Verlauf der letzten 40 Jahre unter anderem von der SPD, den Grünen und zeitweise auch von der FDP immer wieder in die Diskussion gebracht und in der zu Ende gehenden Wahlperiode von STU und Bürgerallianz erneut im Rat gefordert wurde, sind somit endgültig gescheitert.

Klaus Besser richtet den Blick jetzt nach vorn: "Wir müssen gemeinsam unser Hauptaugenmerk auf die Bauphase und die Zeit danach richten. Während der Bauphase kommen noch der Baustellenverkehr und Umleitungen hinzu. Außerdem müssen wir auf die Schulwegsicherheit achten". Klaus Besser fordert zugleich ein Verkehrskonzept und die Überarbeitung des Flächennutzungsplans in der neuen Wahlperiode (vergleiche auf dieser Homepage unter Ziele für Steinhagen).

Die Entscheidung dürfte auch Signalwirkung für den letzten Abschnitt der Autobahnlücke im Bereich der Städte Halle und Borgholzhausen haben. Die Verwaltungsspitzen beider Städte waren ebenso wie Bürgermeister Klaus Besser am 5. August während der öffentlichen mündlichen Verhandlung vor dem 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig als Zuhörer anwesend. 

Weitere Informationen zum Bundesverwaltungsgericht und die Veröffentlichung der Pressestelle finden Sie im Internet unter www.bundesverwaltungsgericht.de .

Hier die Presseerklärung des Gerichts im Wortlaut:

Klage gegen Planfeststellung für Autobahn Bielefeld - Osnabrück im Abschnitt Bielefeld - Steinhagen erfolglos Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die Klage von neun eigentumsbetroffenen Anwohnern gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Bau der Autobahn A 33 Bielefeld - Osnabrück, Abschnitt 6, Bielefeld - Steinhagen, abgewiesen. Die Klage betrifft ein rund 8 km langes Teilstück, den mittleren von drei Planungsabschnitten, mit denen eine etwa 27 km lange Lücke im Fernstraßennetz zwischen bereits bestehenden Abschnitten der A 33 bei Borgholzhausen im Norden und Bielefeld im Süden geschlossen werden soll. Das Vorhaben soll ferner einer Entlastung von Siedlungsbereichen entlang der Bundesstraße B 68 dienen. Zur Begründung seines Urteils hat das Gericht folgendes ausgeführt: Zwar leide der Planfeststellungsbeschluss an einem Verfahrensfehler, weil eine nach Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte wesentliche Planänderung eine erneute Offenlegung der geänderten Planunterlagen erforderlich gemacht hätte. Dies habe sich aber im Ergebnis auf die Entscheidung über das Vorhaben nicht ausgewirkt. Die Planrechtfertigung ergebe sich daraus, dass das Vorhaben vom Gesetzgeber im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen als vordringlicher Bedarf ausgewiesen sei. Das Vorhaben verstoße auch nicht gegen Vorschriften des Artenschutzrechts. Methodik und Umfang der gutachtlichen Ermittlungen zum Artenschutz und die Bewertung der von dem Vorhaben voraussichtlich verursachten artenschutzrechtlichen Betroffenheiten von Fledermaus-, Vogel- und Amphibienarten lägen innerhalb des der Planfeststellungsbehörde insoweit zustehenden naturschutzfachlichen Einschätzungsspielraums. Hiervon ausgehend treffe der Planfeststellungsbeschluss unter Berücksichtigung der angeordneten landschaftspflegerischen Begleit- und Vermeidungsmaßnahmen alle erforderlichen Regelungen, damit keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände verwirklicht würden. Die somit nicht zu beanstandenden artenschutzfachlichen Ermittlungen und Bewertungen könnten durch von den Klägern zu einem späteren Zeitpunkt angestellte eigene Erhebungen schon vom Grundsatz her nicht erschüttert werden. Unabhängig davon könnten behauptete artenschutzrechtliche Defizite, die sich durch schlichte Planergänzung beheben ließen, nicht zu einem Erfolg der Klage führen. Das Vorhaben genüge den Anforderungen des fachplanerischen Abwägungsgebots. Die Belange der Kläger seien rechtsfehlerfrei berücksichtigt worden. Den von den Klägern erhobenen Einwänden gegen die Verkehrprognose, die dem Gutachten zur künftigen Lärmbelastung zugrunde liegt, ist das Bundesverwaltungsgericht nicht gefolgt. Dasselbe gilt für die Prognose zur Luftschadstoffbelastung. Schließlich war auch die Trassenwahl nicht zu beanstanden. Die von den Klägern favorisierten sog. Südvarianten mussten sich der Planfeststellungsbehörde nicht als vorzugswürdig aufdrängen, weil sie sowohl wegen einer geringeren Entlastung der B 68 als auch unter straßenentwurfstechnischen Gesichtspunkten schlechter zu bewerten sind als die planfestgestellte Trasse. Der Hilfsantrag der Kläger auf weitergehende Schallschutzmaßnahmen hatte ebenfalls keinen Erfolg, weil der für vollen aktiven Schallschutz erforderliche Kostenaufwand für die sämtlich im Außenbereich liegenden Wohngebäude der Kläger unverhältnismäßig wäre. BVerwG 9 A 64.07 - Urteil vom 12. August 2009