Die Briefwahl für die Kommunalwahl am 30. August wird sehr gut angenommen. Weit über 2000 Wählerinnen und Wähler stellten bisher im Wahlbüro im Rathaus, schriftlich oder per Mail Briefwahlanträge. Die Wahlbenachrichtigungen wurden Ende Juli an die Wählerinnen und Wähler in Steinhagen versandt.
Mit der Wahlbenachrichtigung kann bis 2 Tage vor dem Wahltag, also bis zum 28. August, 18 Uhr, Briefwahl beantragt werden. Anträge sind auch per Mail über ein Antragsformular möglich, dass Anfang August auf der Homepage der Gemeinde Steinhagen freigeschaltet wird (www.steinhagen.de). Ab Anfang August kann auch direkt im Wahlbüro im Rathaus zu den üblichen Öffnungszeiten gewählt werden. Mitzubringen ist die Wahlbenachrichtigung und der Personalausweis. Sollten Sie die Wahlbenachrichtigung verlegt haben, reicht der Personalausweis.Es ist nicht möglich für einen anderen zu wählen. Jeder muss persönlich seine Stimmen abgeben. Insgesamt gibt es vier Stimmzettel (Kreistag, Rat, Landrätin, Bürgermeister). Auf jedem Stimmzettel ist ein Kreuz zulässig.
Wenn jemand am Wahltag, dem 30. August, plötzlich krank wird, kann für ihn bis 15 Uhr noch Briefwahl im Rathaus beantragt werden. Das Rathaus ist am Wahlsonntag ab 8 Uhr geöffnet.
Briefwahlstimmen müssen spätestens bis 30. August, 16 Uhr, wieder im Rathaus eingehen. Später eingehende Stimmen werden nicht mehr gezählt.