Himmelslaternen in NRW verboten
Sogenannte Himmelslaternen sind in Nordrhein-Westfalen ab 18. Juli 2009 verboten. Das Innenministerium des Landes reagierte damit auf mehrere Brände, die von diesen Flugobjekten verursacht wurden. Wer trotzdem Himmelslaternen aufsteigen läßt, riskiert ein Bußgeld bis zur Höhe von 1000 Euro. Die aus Asien stammenden Laternen waren zunehmend auch in Steinhagen bei Geburtstags- und Hochzeitsfeiern beliebt. Innenminister Dr. Ingo Wolf (FDP) sah sich nach eigenen Angaben zum staatlichen Eingreifen gezwungen, um Wald- und Hausbrände zu verhindern. Die in der Regel aus Papier bestehenden Laternen wurden mit einer offenen Flamme ähnlich einem Heißluftballon zum Aufstieg gebracht. Flughöhe und Flugweg waren von den Windverhältnissen abhängig.