Kommunalwahltermin streitig

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen verhandelte am 5. Mai 2009 über zwei Verfassungsbeschwerden. Zum einen bezweifeln SPD und Grüne, dass der Verzicht auf die Stichwahlen bei Bürgermeistern und Landräten mit der Landesverfassung im Einklang steht. Zum anderen wird auch der von Innenminister Ingo Wolf (FDP) für den 30. August 2009 festgesetzte Kommunalwahltermin angefochten. Die Entscheidung soll Ende Mai verkündet werden.

In Steinhagen waren Stichwahlen bisher nicht notwendig, da Bürgermeister Klaus Besser sowohl 1999 als auch 2004 jeweils im ersten Wahlgang die erforderliche Stimmenzahl (mehr als 50 v. H.) erhalten hat.

Da in der Vergangenheit die Bewerber der SPD regelmäßig bei Stichwahlen erfolgreicher waren als CDU-Bewerber vermutet die SPD-Opposition im Düsseldorfer Landtag insbesondere politische Motive hinter der Wahlrechtsänderung.

Politische Motive sind nach Auffassung der Kläger auch der Grund für die Festsetzung des Kommunalwahltermins auf den 30. August und nicht auf den 27. September, den Tag der Bundestagswahl . Erfahrungsgemäß ist die Wahlbeteiligung bei Bundestagswahlen deutlich höher als bei Kommunalwahlen. Das bedeutet, dass bei der am 30. August zu erwartenden geringeren Wahlbeteiligung insbesondere die kleineren Parteien weniger Stimmen benötigen, um ein oder zwei Sitze im Gemeinderat zu erhalten. Dies verdeutlicht ein einfaches Beispiel: In Steinhagen gibt es rd. 15000 Wahlberechtigte. Bei einer Kommunalwahl machen rund 60 Prozent von ihrem Wahlrecht Gebrauch. Bei 9000 Stimmen benötigt eine Partei nur rd. 265 Wählerstimmen für ein Mandat (9000 : 34 Sitze). Bei der Bundestagswahl wählen hingegen rd. 80 Prozent der Wahlberechtigten (in Steinhagen ca. 12.000). Somit würden rd. 350 Wählerstimmen für einen Sitz benötigt. Um wieder in Fraktionsstärke (2 Sitze) in den Rat einzuziehen, braucht die FDP in Steinhagen somit am 30. August rund 530, am 27. September rund 700 Stimmen. Bei der letzten Kommunalwahl 2004 votierten 454 Wählerinnen und Wähler in Steinhagen für die FDP. 

Ob die ursprünglich für den Tag der Europawahl (7. Juni 2009) geplante Kommunalwahl tatsächlich am 30. August stattfindet oder der Termin erneut verschoben wird (z. B. auf den Tag der Bundestagswahl am 27. September) wird jetzt in Münster entschieden. Weitere Informationen im Internet auf der Homepage des Verfassungsgerichtshofes unter www.vgh.nrw.de .