Wahlgeräte verboten

Das Bundesverfassungsgericht hat am 03.03.2009 in einer Grundsatzentscheidung Wahlgeräte, wie sie zurzeit auch in Steinhagen genutzt werden, für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Das Gericht fordert eine Überarbeitung der Bundeswahlgeräteverordnung und der bisher genutzten Maschinen.

In Steinhagen wurde erstmals bei der Bundestagswahl 2002 mit Wahlgeräten des niederländischen Herstellers Nedap gewählt. Ab 2004 wurden die zunächst angemieteten 18 Geräte für insgesamt 77.600 Euro geleast, sind 2006 in das Eigentum der Gemeinde übergegangen und wurden bis 2008 abgeschrieben. Sie können auch für Bürgerentscheide und sonstige Wahlen (z. B. Betriebsratswahlen) eingesetzt werden und wurden zwischenzeitlich wiederholt vermietet. Ein weiterer Vorteil der Wahlgeräte besteht darin, dass statt 8 nur 5 Wahlhelfer je Wahllokal benötigt werden, die Stimmauszählung korrekt und schnell erfolgt und die Zahl der ungültigen Stimmen deutlich niedriger ist als bei Wahlen mit Stimmzetteln, da ein versehentliches unklares kennzeichnen des Stimmzettels entfällt.

"Unsere Erfahrungen mit den Geräten waren gut", so Bürgermeister Klaus Besser. Wir werden jetzt auf die Neufassung der Bundeswahlgeräteverordnung warten und unsere Geräte dann den neuen Anforderungen anpassen. Ob dies bis zur Europawahl am 7. Juni 2009 gelingen wird, ist aber ungewiß. Wahrscheinlich muss 2009 in Steinhagen wieder mit Stimmzetteln gewählt werden. Dadurch entstehen erhebliche Mehrkosten. Allein für die Aufwandsentschädigung der zusätzlichen Wahlhelfer über 6000 Euro und zusätzlich die Druckkosten der Stimmzettel, die höher sind als die Kosten für das Einrichten der Maschinen vor den Wahlen.

Der Bürgermeister verweist darauf, dass eine Manipulation der Geräte nur mit hoher krimineller Energie möglich und genau so wie die Manipulation von Wahlen mit Stimmzetteln strafbar ist. "Die Geräte sind ja nicht per Internet vernetzt, sondern eines von insgesamt vier vorhandenen Speichermodulen wird um 18 Uhr im Wahllokal ausgelesen und das Ergebnis ausgedruckt. Anschließend wird das Modul zur Sicherheit noch einmal im Rathaus mit einem nur hier vorhandenen Lesegerät ausgelesen. Sollte ein Modul defekt sein, kann auf eines der Reservemodule zurückgegriffen werden. Selbst bei Stromausfall funktionieren die Computer dank eingebauter Batterien problemlos. Die Manipulationsmöglichkeiten bei Stimmzetteln sind genau so gering oder groß wie bei Wahlmaschinen, so die Befürworter der Geräte. 

Die Entscheidung des Gerichts ist rechtstheoretisch begründet. In Deutschland ist die Wahl zwar geheim, die Wahlhandlung und die anschließende Auszählung aber öffentlich. So kritisierten die Richter, dass ein öffentliches Auszählen der im Wahlcomputer gespeicherten Stimmen nicht möglich ist. Der bloße Ausdruck der Ergebnisse reiche nicht aus. Damit werde gegen die im Grundgesetz festgeschriebenen Wahlrechtsgrundsätze verstoßen, so die Richter.

Weitere Informationen im Internet unter www.bundesverfassungsgericht.de .