Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte einen Entwurf zur Reform des SGB II (Hartz IV) vorgelegt, der jetzt am Widerstand der CDU-Bundestagsfraktion gescheitert ist. Damit wird einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20.12.2007 zur Verfassungswidrigkeit der Arbeitsgemeinschaften, wie sie auch im Kreis Gütersloh mit der GTaktiv GmbH existiert, in dieser Wahlperiode des Bundestages nicht mehr Rechnung getragen.
Anstelle der Arbeitsgemeinschaften sollten ab 01.01.2010 Zentren für Arbeit und Grundsicherung (ZAG) treten, die als Anstalten des öffentlichen Rechts die Aufgaben nach dem SGB II mit Personal des Bundes und der Kommunen wahrnehmen sollen."Wichtig ist eine wohnortnahe Dienstleistung aus einer Hand", so Bürgermeister Klaus Besser. Es kann nicht sein, dass Langzeitarbeitslose wie vor 2005 zwischen Sozialamt und Arbeitsamt hin und her geschickt werden oder weite Fahrwege entstehen. Der Bürgermeister hofft daher auf eine Außenstelle des ZAG auch im Steinhagener Rathaus. Die bisherige Außenstelle der GTaktivGmbH habe sich für die rat- und hilfesuchenden Bürgerinnen und Bürger bewährt, so der Bürgermeister. Er verweist zudem auf die gut ausgebildeten und qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Steinhagener Rathaus, die auch für die ZAG - natürlich gegen Erstattung der Personalkosten - tätig werden können.
Den Gesetzentwurf und eine Kurzdarstellung finden Sie im Internet auf der Homepage des Bundesministers für Arbeit und Soziales unter www.bmas.de .