Zahlreiche Themen standen in der letzten Sitzung des Ordnungs- und Umweltausschusses unter dem Vorsitz von Heiner Lohrer (SPD) zur Beratung an. Die Einladung und Vorlagen sind im Bürgerinformationssystem der Gemeinde Steinahgen unter www.steinhagen.de veröffentlicht.
Schwerpunktthemen waren der Klimaschutz, die Hundehaltung in Steinhagen und die Verkehrssituation.
Die Stabsstelle Umwelt- und Klimaschutzmanagement legte den Baumschutzbericht und den Bericht zum Stand der Umsetzung des vom Rat am 12.11.2014 einstimmig verabschiedeten Klimaschutzkonzeptes vor. Außerdem beriet der Ausschuss über den Jahresaktionsplan 2019 zur weiteren Umsetzung des vom Rat beschlossenen Integrierten Klimaschutzkonzeptes. Er wurde einstimmig verabschiedet.
Das Ordnungsamt hatte außerdem den jährlichen Bericht über die Entwicklung der Hundehaltung vorgelegt. Beraten und entscheiden wurde über das weitere Vorgehen zur Ausweisung einer Hundewiese in Steinhagen. Denkbar ist die Einrichtung einer Hundewiese im Gewerbegebiet Brockhagen-Ost an der Michaelisstraße. Dies wurde aber einvernehmlich abgelehnt. Die Verwaltung wurde gegen die Stimme der FDP Vertreterin beauftragt, weiter nach einem Standort zu suchen. Mögliche Varianten im Bereich des Friedhofs waren bereits in der letzten Sitzung einmütig verworfen worden.
Einen Sachstandsbericht zu Verkehrsangelegenheiten gab das Ordnungs- und Umweltamt unter dem Tagesordnungspunkt 7. Außerdem hatte es eine Vorlage zur Entfernung und Veränderung von Umlaufschranken vorgelegt. Der Ausschuss hatte am 14.06.2018 die Verwaltung im Rahmen der Verabschiedung des Radverkehrskonzeptes einstimmig beauftragt, nicht notwendige Umlaufschranken zu entfernen. Schließlich lag dem Ausschuss ein Bericht über die Entwicklung des Anruf-Sammel-Taxis und der sonstigen Kosten im ÖPNV vor.
Vorberaten hat der Ausschuss den Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in der Gemeinde Steinahgen im Jahr 2019. Die alte Verordnung ist am 31.12.2018 ausgelaufen. Bei dem Erlass einer neuen Verordnung ist die komplizierte Gesetzeslage in Nordrhein-Westfalen und die dazu 2018 ergangene Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zu beachten.