Besser legt Nebeneinkünfte offen

Wie in jedem Jahr legt Bürgermeister Klaus Besser in der nächsten Ratssitzung seine Nebeneinkünfte offen.

Wie schon in den Vorjahren hat Bürgermeister Besser 2018 als Mitglied des Kommunalen Beirates der Provinzial Versicherung AG in Münster, der er als Sprecher der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Kreis Gütersloh angehört, 2000 € erhalten.

Alle weiteren Funktionen, die Besser ausübt, wie zum Beispiel den Vorsitz im Aufsichtsrat der Gemeindewerke Steinhagen GmbH oder den stellv. Vorsitz im Aufsichtsrat der Stadtwerk Verl GmbH sind Teil seiner hauptberuflichen Tätigkeit und werden nicht gesondert vergütet.

Nach den in Nordrhein-Westfalen geltenden gesetzlichen Bestimmungen müssen die Hauptverwaltungsbeamten ihre Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte offen legen. Dies dient der Transparenz und soll dazu beitragen, Interessenkollissionen und Korruptionsversuche zu vermeiden. "Ich finde die Regelung richtig. So kann jeder offen nachvollziehen, in welchen Gremien ein Bürgermeister oder Landrat tätig ist und was er neben seiner Grundvergütung zusätzlich an Einkünften erzielt. Das ist nichts Geheimes", so Bürgermeister Besser.

Auch der Landrat legt seine Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte im Kreistag am 25. Februar offen (siehe: www.kreis-guetersloh.de) .

Die Grundvergütung der Bürgermeister richtet sich in Nordrhein-Westfalen nach der Eingruppierungsverordnung. Zwischen 20.000 und 30.000 Einwohnern werden Bürgermeister in Nordrhein-Westfalen nach Besoldungsgruppe B4 der Landesbesoldungsordnung vergütet. Derzeit läuft eine von der Landesregierung in Auftrag gegebene Studie, um die seit Anfang der 90er Jahre in Nordrhein-Westfalen bestehende Regelung zu überprüfen. In den Bundesländern bestehen derzeit sehr unterschiedliche gesetzliche Regelungen.

Die Entschädigung der Ratsmitglieder erfolgt nach der Entschädigungsverordnung. Ab der Kommunalwahl 2020 werden Ratsmitglieder in Steinhagen eine deutlich höhere Entschädigung erhalten als bisher, da dann die Einwohnergrößenklasse ab 20.000 Einwohner anzuwenden ist.