Änderungen der Gemeindeordnung und des Kommunalwahlgesetzes in Kraft

Die vom Landtag mit knapper Mehrheit beschlossenen Änderungen der Gemeindeordnung und des Kommunalwahlgesetzes sind am 24. April 2019 in Kraft getreten.

Am umstrittensten war und ist die Abschaffung der Stichwahl von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, Landräten und Landrätinnen ab 1. September 2019. Trotz während des Gesetzgebungsverfahrens von Experten im Rahmen der Anhörung vorgetragener erheblicher verfassungsrechtlicher Bedenken haben CDU und FDP die Abschaffung der Stichwahl beschlossen. Nordrhein-Westfalen ist damit das einzige Bundesland, dass künftig auf ein klares und eindeutiges Wählervotum zur Wahl der Hauptverwaltungsbeamten in den Kommunen und Kreisen verzichtet. Die SPD-Landtagsfraktion hat bereits angekündigt, das Landesverfassungsgericht anzurufen, weil sie eine Verletzung der Landesverfassung sieht und dazu ein Rechtsgutachten eingeholt. Bisher war nur bei der Kommunalwahl 2009 in Nordrhein-Westfalen keine Stichwahl vorgeschrieben. Dies hatte dazu geführt, dass Hauptverwaltungsbeamte bereits mit weniger als 1/3 der Wählerstimmen die einfache Merheit erhalten haben, was bei der späteren Amtsführung zu erheblichen Akzeptanzproblemen führte.

Mit der Verkündung der Kommunalwahlrechtsnovelle im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen sind bei dem Artikelgesetz sowohl die Änderungen im Kommunalwahlgesetz als auch die Nachbesserungen in der Gemeindeordnung zum 24.04.2019 in Kraft getreten (GV. NRW. Ausgabe 2019 Nr. 9 vom 23.4.2019, Seite 201 bis 214). Das Gesetz- und Verordnungsblatt ist unter folgendem Link abrufbar: GV.NRW. 2019, S. 201ff.  

Mit Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und weiterer wahlrechtlicher Vorschriften vom 11. April 2019 wurde die Regelung des § 46c KWahlG (Stichwahl für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister) abgeschafft. Allerdings tritt diese Änderung erst zum 01. September 2019 in Kraft, da am 26. Mai noch zwei Nachwahlen, unter anderem in Lage, nach altem Recht stattfinden sollen.  Neu sind auch die Vorschriften zur Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke.

Mit dem Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und weiterer wahlrechtlicher Vorschriften vom 11. April 2019 ist in Artikel 5 u. a. auch eine Änderung des § 101 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen („Örtliche Rechnungsprüfung“) in Kraft getreten. Absatz 1 Sätze 1 und 2 der Vorschrift lauten danach wie folgt: „Kreisfreie Städte, Große und Mittlere kreisangehörige Städte haben eine örtliche Rechnungsprüfung einzurichten. Große und Mittlere kreisangehörige Städte können sich durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Erfüllung dieser Pflicht einer anderen örtlichen Rechnungsprüfung bedienen.“

Da Steinhagen keine mittlere kreisangehörige Stadt ist, ist Steinhagen von der Änderung der Gemeindeordnung nicht betroffen. Die Änderung des Kommunalwahlgesetzes ist allerdings vom Wahlausschuss, der am 12. Juni 2019 zur Vorbereitung der Kommunalwahl 2020 erstmals tagen soll, zu beachten.

Bürgermeister Klaus Besser ist bisher immer ohne Stichwahl mit mehr als der Hälfte der abgegebenen Stimmen gewählt worden. "Trotzdem bin ich für deren Beibehaltung, da dann nur jemand gewählt werden kann, der mehr als 50 % der Wählerinnen und Wähler überzeugen konnte. Bei einer reinen Mehrheitswahl ohne Stichwahl drohen Zufallsergebnisse, die dann nicht mehr dem wirklichen Wählerwillen entsprechen. Ich bin gespannt, wie das Landesverfassungsgericht die Änderung des Kommunalwahlgesetzes beurteilen wird", so Bürgermeister Klaus Besser.

Am 24. April 1996, also auf den Tag genau 23 Jahre vor Inkrafttreten der Gesetzesänderungen, wurde Besser vom Rat zum ersten hauptamtlichen Bürgermeister in der Geschichte Steinhagens gewählt. Die Urwahl der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister wurde in Nordrhein-Westfalen erst 1999 eingeführt. Besser, der seit 2. November 1994 ehrenamtlicher Bürgermeister und damit Repräsentant der Gemeinde war, wurde so ab 1. September 1996 als Nachfolger von Gemeindedirektor Werner Goldbeck auch Chef der Gemeindeverwaltung. Die sogenannte "Doppelspitze" war dadurch in Steinhagen als erster Kommune im Kreis Gütersloh abgeschafft. 1999, 2004, 2009 und 2014 wurde Klaus Besser von den Bürgerinnen und Bürgern wiedergewählt.