Wahlausschuss wurde nach Hare-Niemeyer besetzt

Der für die Kommunalwahl 2020 zu bildende Wahlausschuss wurde nach dem Willen der Fraktionen unter Berücksichtigung des Verhältnisausgleichs nach Hare-Niemeyer auf der Basis des letzten Kommunalwahlergebisses vom 25. Mai 2014 besetzt. Danach entfallen auf die SPD 5 und die CDU 4 Sitze, die Grünen können 1 Mitglied benennen. Den Vorsitz im Wahlausschuss führt kraft Gesetzes die Wahlleiterin Ellen Strothenke.

Dies hatte der Haupt- und Finanzausschuss am 26. Juni 2019 einstimmig bei Enthaltung der Vertreterin der FDP dem Rat empfohlen. Der Bürgermeister darf nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung bei der Besetzung von Ausschüssen nicht mitstimmen. Der Rat bestätigte die Empfehlung. Nachdem zwei Ratsmitglieder zunächst dagegen stimmten votierten letztlich 100% für den einzigen Wahlvorschlag im Rahmen der Verhältniswahl.  Da nach der Gemeindeordnung der Verhältnisausgleich nach Hare-Niemeyer anzuwenden ist änderte sich am Ergebnis nichts.

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bei der Besetzung von Ausschüssen darauf zu achten, dass sich die Mehrheitsverhältnisse des Rates widerspiegeln.

Der Wahlausschuss wird voraussichtlich im Herbst zusammentreten und sich erstmals mit der Einteilung des Wahlgebietes in 17 Wahlbezirke befassen. Er ist dabei an die gesetzlichen Grundlagen nach dem Kommunalwahlgesetz und der Kommunalwahlordnung gebunden. Dies gilt auch für die Zulassung der Wahlvorschläge vor der Wahl und die Feststellung des amtlichen Endergebnisses nach der Wahl. "Der Wahlausschuss ist ein Wahlorgan und hat streng die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Bei seinen Entscheidungen ist er an das Kommunalwahlrecht und bei der Feststellung des Ergebnisses an die Entscheidungen der Wahlvorstände gebunden", so Bürgermeister Klaus Besser.

Die Sitzungen des Wahlausschusses sind öffentlich. Er ist unabhängig von der Zahl der anwesenden Beisitzer beschlussfähig. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Votum der Vorsitzenden.

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