Mit der Versendung der Wahlbenachrichtigungen besteht ab dem 13. August, die Möglichkeit, Briefwahl für die Kommunalwahl zu beantragen. Wie in den Vorjahren kann auch im Rathaus direkt gewählt werden. Das Sitzungszimmer ist zum Briefwahlbüro umgebaut worden.
"Von dieser Möglichkeit machen erfreulicherweise immer mehr Wählerinnen und Wähler Gebrauch", so Bürgermeister Klaus Besser. Besser hofft auf eine möglichst hohe Wahlbeteiligung. "Demokratie lebt vom Mitmachen und dazu gehört auch zur Wahl zu gehen".
Die Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen findet am 13. September statt. In Steinhagen werden Kreistag und Landrat bzw. Landrätin, der Gemeinderat und der Bürgermeister/die Bürgermeisterin auf verschiedenen Stimmzetteln gewählt. Jeder Wahlberechtigte hat somit vier Stimmen. Für die Ratswahl ist das Gemeindegebiet in 17 Wahlbezirke eingeteilt. In den Rat gewählt ist der Bewerber bzw. die Bewerberin, die die meisten Stimmen in ihrem Wahlbezirk erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das von der Wahlleiterin zu ziehende Los. Die übrigen 17 Mandate des 34 Mitglieder umfassenden Rates werden über einen Verhältnisausgleich nach den Parteien und Wählergruppen zuzuordnenden Stimmenanteilen über sogenannte Reservelisten vergeben.
Für die Nachfolge von Bürgermeister Klaus Besser kandidieren in Steinhagen 4 Männer und eine Frau. Hier ist im ersten Wahlgang gewählt, wer mehr als 50 % der Stimmen bekommt. Erreicht dies kein/e Bewerber/in, findet am 27. September 2020 eine Stichwahl zwischen den Beiden mit der höchsten Stimmenzahl im ersten Wahlgang statt.
Die Wahllokale sind jeweils von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Die Wahlbriefe der Briefwähler müssen bis 16 Uhr am Wahlsonntag (13.9.) wieder im Rathaus, nicht in den Wahllokalen, abgegeben sein.
Bürgermeister Klaus Besser appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und auch die Möglichkeit der Briefwahl zu nutzen. Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag 16 Jahre alt sind, in Steinhagen seit 16 Tagen (vor dem Wahltag) ihren Hauptwohnsitz haben und deutsche Staatsangehörige oder Bürger der Europäischen Union sind. Auf die öffentlichen Bekanntmachungen auf der Homepage der Gemeinde unter www.steinhagen.de wird hingewiesen.