Die Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Steinhagen, Bettina Ruks, hat im Haupt- und Finanzausschuss am 31. Januar 2018 ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2017 vorgestellt.
Der Bericht ist im Internet unter www.steinhagen.de veröffentlicht. Neben einer intensiven Öffentlichkeitsarbeit ist die Gleichstellungsbeauftragte in zahlreiche teilweise interkommunale Projekte eingebunden. Außerdem wird sie verwaltungsintern an Entscheidungsprozessen beteiligt.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist auch für die Umsetzung des 2017 vom Rat beschlossenen und auf dem Landesgleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen beruhenden Gleichstellungsplans für die Jahre 2017 bis 2021 zuständig. Der Gleichstellungsplan ist ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Steinhagen veröffentlicht.
“Auch 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland ist die in Artikel 3 unseres Grundgesetzes verankerte Gleichstellung von Mann und Frau noch immer nicht erreicht und bleibt damit ein wichtiges politisches Ziel, auch auf kommunaler Ebene“, so Bürgermeister Klaus Besser.
Im November 1918 wurde in Deutschland Frauen erstmals das Wahlrecht eingeräumt. Bis dahin waren nur Männer wahlberechtigt. Am 19. Januar 1919 durften Frauen erstmals über die Zusammensetzung der Nationalversammlung mitentscheiden. Bei der Wahl erhielt die SPD, die sich für die Einführung des Frauenwahlrechts eingesetzt hatte, über 37% und wurde somit mit deutlichem Abstand stärkste politische Kraft in Deutschland.