Wohnraumförderung wird gesenkt

Die jährliche Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen wird ab 2018 von bisher jährlich 1,1 Mrd. Euro auf jährlich noch 800 Mio. Euro abgesenkt. Die neuen Wohnungsbauförderungsbestimmungen sollen bis Ende Janaur 2018 veröffentlicht werden.

Das Land NRW wird ein mehrjähriges Wohnraumförderprogramm für die Jahre 2018 bis 2022 auf den Weg bringen und für die Schaffung und Erhaltung von bezahlbaren Wohnraum in diesem Zeitraum insgesamt vier Milliarden Euro zur Verfügung stellen. 800 Millionen Euro werden damit jährlich über das Land NRW der NRW.Bank bereitstehen, um die Bautätigkeit zu unterstützen. Das bisherige Programm läuft zum 31.12.2017 aus und sah eine jährliche Förderung von 1,1 Mrd. Euro vor.

Damit bewegt sich die nordrhein-westfälische Wohnraumförderung künftig auf dem Niveau der Jahre 2011 bis einschließlich 2015. In den Jahren 2016 und 2017 wurde die Wohnraumförderung durch zusätzliche Finanzmittel des Bundes im Zusammenhang mit der asylbedingten Zuwanderung auf 1,1 Milliarden Euro aufgestockt. Die Bundesgelder fließen letztmalig in 2018 und werden unverändert in das Programm einbezogen. Damit wird die Gesamtförderung demnächst um 300 Mio. Euro jährlich trotz der steigenden Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum gesenkt.

Ab 2020 ist das Land alleine für die Wohnraumförderung verantwortlich. Die Landesregierung hat angekündigt, die bisherige Mitfinanzierung des Bundes von 97 Millionen Euro über den Landeshaushalt fortzuschreiben. Außerdem soll bis 2022 die Eigentumsförderung bedarfsgerecht angehoben werden. Daneben sollen auch neue, bezahlbare Wohnangebote und Wohnqualitäten für ältere Menschen und barrierefreie Wohnangebote geschaffen werden. Die überarbeiteten Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) für das kommende Jahr sollen bis Ende Januar 2018 in Kraft treten.

Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im nördlichen Kreisgebiet, darunter auch Steinhagens Bürgermeister Klaus Besser, haben in einem gemeinsamen Schreiben an die Wohnungsbauministerin daran appelliert, die Kommunen Borgholzhausen, Halle, Steinhagen, Versmold und Werther ab 2018 wieder dem Mietpreisniveau M3 zuzuordnen. Dadurch könne insbesondere sozialer Mietwohnungsbau ermöglicht werden. Seit 2015 wurde das Mietpreisniveau bei der Wohnungsbauförderung im nördlichen Kreisgebiet abgesenkt, so dass jetzt eine Schlechterstellung gegenüber Gütersloh und Bielefeld vorliegt. "Investoren sind unter den derzeitigen Bedingungen trotz der Landesförderung in unseren Gemeinden nicht in der Lage, Sozialwohnungen zu bauen, da die Mieten zu gering sind beziehungsweise es lukrativer ist, in Gütersloh oder Bielefeld zu bauen", so Bürgermeister Klaus Besser.