Auf Bundesebene wird ein Gebäudeenergiegesetz geplant. Das neue Gesetz soll noch in dieser Legislaturperiode, also vor der Bundestagswahl am 24. September 2017, im Bundestag beraten und verabschiedet werden und dann ab 1. Januar 2018 in Kraft treten.
Das Gebäudeenergiegesetz wird das derzeit geltende Energieeinspargesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz ablösen. Die ersten beiden Vorschriften regeln die bau- und anlagentechnischen Anforderungen bei Gebäuden, letzteres den Einsatz der Erneuerbaren Energien.
Die neuen Vorschriften sollen dazu beitragen, das auf Bundesebene gesteckte Ziel eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestandes bis zum Jahr 2050 zu erreichen. Die energetischen Anforderungen an Gebäude werden daher dem Stand der Technik und der Wirtschaftlichkeit angepasst. So definiert das im Entwurf vorliegende Gebäudeenergiegesetz ab 01.01.2019 verbindlich anzuwendende Standards für Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand, also z. B. Rathäuser, Schulen oder Sporthallen.
Standards für den Neubau von privaten und öffentlichen Wohngebäuden und privaten Nichtwohngebäuden, z. B. Bürohäuser oder Gewerbebetriebe, sind im Entwurf noch nicht vorgesehen, sollen aber bis 2021 festgelegt werden. Europaweit sollen ab 01.01.2021 Neubauten nur noch nach dem Niedrigstenergiegebäude-Standard errichtet werden dürfen.
"Um auch zukünftig bezahlbaren Wohnraum errichten zu können, müssen die Wohnungsbauförderungsprogramme ausgeweitet werden. Sonst führen die steigenden Baukosten für die Steigerung der Gebäudeenergieeffizienz dazu, dass keine preiswerten Mietwohnungen mehr errichtet werden können. Auch über eine Eigenheimförderung, wie es sie in den 70er, 80er und 90er Jahren gab, sollte wieder nachgedacht werden", so Bürgermeister Klaus Besser, "um auch Familien mit durchschnittlichem Einkommen die Möglichkeit zu eröffnen, ein Haus bauen zu können".
Die energetischen Anforderungen und und Pflichten im Gebäudebestand sollen auch durch das neue Gesetz weitgehend unverändert bleiben.