Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung im Jahr 2016 auf Initiative von Nordrhein-Westfalen eine Änderung des Gewerbesteuerrechts angeregt, um Steueroasen zu vermeiden und die Gewerbesteuer gerechter unter den Kommunen zu verteilen.
Zuständig für eine Änderung der gesetzlichen Regelungen ist der Bundesgesetzgeber und damit der Bundestag. Die Bundesregierung wurde jetzt aufgerufen, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten und dem Parlament vorzulegen.
Die Vertretung der Länder, der Bundesrat, hat am 16. Dezember 2016 eine Entschließung zur Verhinderung von Gestaltungsmodellen zur Minderung der Gewerbesteuer mittels Lizenzzahlungen unter dem Titel „Gerechte Verteilung der Gewerbesteuer zwischen den Gemeinden gewährleisten“ beschlossen. Eingebracht wurde die Entschließung von Nordrhein-Westfalen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzesentwurf zu erarbeiten, welcher die Gestaltungsmodelle mit innerdeutschen Lizenzzahlungen unterbindet, sodass eine angemessene Verteilung der Besteuerung zwischen den Gemeinden gewährleistet werden kann.
Hintergrund der Bundesratsinitiative ist, dass zur Senkung der Gewerbesteuerlast einige Unternehmen ihr geistiges Eigentum in Form von Patenten und Lizenzen in eine eigens hierfür gegründete konzernzugehörige Tochter-Gesellschaft übertragen. Sitz dieser Lizenzgesellschaft ist in der Regel eine Gemeinde mit einem äußerst niedrigen Hebesatz. Das eigentliche operative Geschäft verbleibt bei der Produktionsgesellschaft, welche die an die Konzerntochter übertragenen Rechte über Lizenzzahlungen nutzt. Durch die Lizenzzahlungen fallen die zu versteuernden Gewinne letztlich nun nicht mehr in der Gemeinde an, wo die wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird, sondern am Sitz der Lizenzgesellschaft.
Mit der Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, einen Gesetzesvorschlag zur Unterbindung solcher Gestaltungsmodelle mit innerdeutschen Lizenzzahlungen vorzulegen. In der Entschließung heißt es, dass Gewinne innerhalb Deutschlands dort zu versteuern sind, wo sie erwirtschaftet werden. Um dies sicherzustellen, wäre allerdings eine umfassende Reform der Gewerbesteuer notwendig, da man dann insbesondere auch das Zerlegungsrecht bei der Gewerbesteuer reformieren müsste. Konkret fordert der Bundesrat die Bundesregierung letztlich aber nur dazu auf, einen Gesetzesvorschlag zur Unterbindung von Gestaltungsmodellen mit innerdeutschen Lizenzzahlungen vorzulegen. Konkrete Vorschläge für einen entsprechenden Gesetzesentwurf finden sich in der Entschließung nicht.
Betrachtet man das im Steuerrecht sehr stringente Gleichbehandlungsgebot, könnten Schwierigkeiten auftreten, einen Vorschlag vorzulegen, der alleine dieses Lizenzmodell unterbinden würde. Die Entschließung kann auf der Internetpräsenz des Bundesrates abgerufen werden: http://www.bundesrat.de/drs.html?id=635-16%28B%29
"In Steinhagen sind mir keine derartigen Steuermodelle bekannt. Im Übrigen unterliegt dies auch dem sehr strengen Steuergeheimnis", so Bürgermeister Klaus Besser. Eine Gesetzesänderung dürfte damit keine positiven oder negativen Auswirkungen auf das Gewerbesteueraufkommen in Steinhagen haben.