Grundsteuer wird reformiert

Seit vielen Jahren wird in Deutschland über eine Reform des Grundsteuerrechts kontrovers diskutiert. Jetzt hat sich der Bundesrat, die Vertretung der Länder, mit großer Mehrheit auf ein Reformmodell geeinigt.

 

Am 04.11.2016 hat der Bundesrat gegen die Stimmen Bayerns und Hamburgs die Entwürfe zur Änderung des Grundgesetzes und des Bewertungsgesetzes angenommen, um dadurch zu einer Reform des Grundsteurrechts zu kommen.

Der Freistaat Bayern hat seine grundsätzlich ablehnende Haltung zu Protokoll gegeben. Hamburg legte im Plenum dar, dass es das Modell ablehne, da es zu kompliziert sei und vor allem in Metropolregionen zu einem erheblichen Grundsteueraufwuchs und somit zu einer außerordentlich starken Belastung der Eigentümer/innen und Mieter/innen führen würde. Hamburg hat hierzu auch eine Stichprobe mit 800 Wohneinheiten durchgeführt, wonach aus der Umsetzung des Modells im Schnitt zehnfach höhere Bewertungsergebnisse resultieren würden. Ursache seien dabei insbesondere die zu hohen Bodenrichtwerte.

Da sich hier eigentlich über die Einführung einer landesspezifischen Messzahl bei der Bodenkomponente gegensteuern ließe, ist die ablehnende Haltung Hamburgs wohl eher auf etwaig höhere Zahlungen im Bund-Länder-Finanzausgleich zurückzuführen.

Darüber hinaus hat der Bundesrat eine zusätzliche Entschließung angenommen, die eine Realisierung der Grundsteuerreform in zwei Schritten (erste Stufe Reform der Bewertungsregeln zum Stichtag 1. Januar 2022 und zweite Stufe Erhebung der reformierten Grundsteuer ab 2027) begrüßt. Ferner erwarte der Bundesrat von der Reform der Grundsteuer eine Berücksichtigung der besonderen Belange der Mieterinnen und Mieter in der Weise, dass die umlagefähige Grundsteuerbelastung konstant bleibt. Die Grundsteuerreform dürfe nicht zu einer Steigerung der Mietnebenkosten führen.

In einem zweiten Schritt der Reform müssen daher die Grundsteuermessbeträge für Wohnraum so bestimmt werden, dass das bisher auf Wohnraum entfallende Grundsteuermessbetragsvolumen nicht überschritten wird. Weiter bittet der Bundesrat, im weiteren Gesetzgebungsverfahren und bei der Festlegung der Grundsteuermesszahl die besonderen Belange der Land- und Forstwirtschaft angemessen zu berücksichtigen (in Gesamtheit keine reformbedingte grundsteuerliche Mehrbelastung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe).

Keine Mehrheit fanden die von den Ausschüssen für Agrarpolitik und Verbraucherschutz, für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung geforderten Maßnahmen zur Unterstützung der Innenentwicklung, bspw. über die Einräumung der Möglichkeit für Kommunen, innerhalb des Gemeindegebiets zonierte Hebesätze einzuführen, um die Bebauung baureifer, aber brachliegender Grundstücke anzustoßen.

Mit dem Beschluss des Bundesrates beschäftigt sich nun zunächst die Bundesregierung. Sie leitet den Gesetzentwurf dann zusammen mit ihrer Stellungnahme an den Bundestag zur Entscheidung weiter. Feste Frsiten gibt es nicht, so dass mit dem Gesetzgebungsverfahren erst nach der Bundestagswahl im Herbst 2017 zu rechnen ist.