Bundesrat fordert neue Verkehrsregeln

Der Bundesrat hat Ende September verschiedene Änderungen der Straßenverkehrsordnung gefordert, die für die Städte und Gemeinden von Bedeutung sind.

 

Die Änderung der Straßenverkehrsordnung soll eine erleichterte Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen (Tempo 30) im Nahbereich von sozialen Einrichtungen wie Kindergärten, Kindertagestagesstätten, Schulen, Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern an innerörtlichen klassifizierten Straßen sowie an weiteren Vorfahrtstraßen ermöglichen. 

Hierzu wird die Möglichkeit der Anordnung von Tempo 30 im unmittelbaren Bereich der genannten Einrichtungen geschaffen, ohne dass es im Einzelfall des konkreten aufwendigen Nachweises einer erhöhten Gefahrensituation bedarf. Zudem wird die Möglichkeit eröffnet, dass Aufsichtspersonen Rad fahrende Kinder auf Gehwegen ebenfalls Rad fahrend auf dem Gehweg begleiten dürfen. 

Das Ziel der Bundesregierung, bis zum Jahr 2020 eine Million Elektrofahrzeuge(Autos) in Deutschland zugelassen zu haben, bedarf weiter der Förderung. Im Jahr 2015 waren in Deutschland 0,73 % der Neuzulassungen Elektro- oder Hybridfahrzeuge. Der gesamte Bestand belief sich am 1. Januar 2016 auf 37.589 Elektro- und Plug-in-Hybrid-Pkw. 

Eine gut ausgebaute Ladeinfrastruktur wird als mitentscheidend dafür angesehen, dass die Zielsetzung der Bundesregierung erreicht wird. In das Wohneigentumsgesetz soll deshalb eine Regelung aufgenommen werden, wonach die erforderliche Zustimmung der Miteigentümer dann entbehrlich ist, wenn die Maßnahme für die Installation einer Ladestation für Elektrofahrzeuge erforderlich ist. Im Mietrecht soll eine Regelung für bauliche Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität eingeführt werden, nach der ein Mieter, wie bei der Herstellung von Barrierefreiheit (§ 554a BGB), die Zustimmung des Vermieters verlangen kann.

Seit Jahren nehmen Großraum- und Schwertransporte im deutschen Straßennetz zu. Zugleich hat sich die Verkehrsdichte deutlich erhöht, so dass bei entsprechenden Transporten als Auflage oft Polizeibegleitung angeordnet werde. Dadurch würden Ressourcen bei Polizeidienststellen gebunden, die anderweitig dringender benötigt würden. Um diese Situation zu beenden, sollen zukünftig Beliehene eingesetzt werden können, die ähnlich wie Polizeibeamte verkehrsrechtliche Anordnungen als eigenständige Maßnahme der Straßenverkehrsbehörde treffen können. 

Bund und Länder streben seit einiger Zeit die internetbasierte Kfz-Zulassung an. Nun wurde die 2. Stufe des Projektes „i-Kfz“ beschlossen, hier für die internetbasierte Wiederzulassung von Kfz. Im Bereich des Fahrerlaubnisrechts werden die erforderlichen Rechtsgrundlagen für eine Registerumstellung entsprechend einem Beschluss des Gesetzgebers aus dem Jahr 2014 geschaffen. Insbesondere wird die Rechtsgrundlage dafür geschaffen, dass die Übermittlung von Daten der Hauptuntersuchungen (HU) und der Sicherheitsprüfungen (SP) durch die Überwachungsinstitutionen an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zur Speicherung im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) zu erfolgen hat.

Es bleibt abzuwarten, ob die geforderten Neuregelungen tatsächlich gesetzlich normiert werden.

 

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