Viele Kommunen, darunter auch die Städte und Gemeinden im Kreis Gütersloh, bereiten sich derzeit auf die ab 2017 anstehende, mehrere Jahre dauernde Änderung des Regionalplans vor.
"Ich gehe davon aus, dass noch in dieser Wahlperiode des Landtages, die im Mai 2017 endet, der neue Landesentwicklungsplan in Kraft tritt, der dann Grundlage für die Neufassung des Regionalplans für Ostwestfalen-Lippe werden wird. Mit dessen Inkrafttreten wird zwischen 2020 und 2025 gerechnet", so Bürgermeister Klaus Besser.
Alle Kommunen bereiten sich daher derzeit darauf vor, mögliche Suchflächen für neue Gewerbe- und Industriegebiete zu benennen. Dabei werden bereits Kriterien berücksichtigt, die der Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans aufzeigt, wie die ökologische Verträglichkeit, Anbindung an Verkehrswege wie Autobahnen, Schienenverkehr, Wasserwege und Flughäfen, Möglichkeiten zum Zusammenschluss mehrerer Städte- und Gemeinden zur Entwicklung interkommunaler Gewerbegebiete, Anbindung an bestehende gewerbliche Strukturen und die Verfügbarkeit der Flächen.
"Insgesamt wird der Wettbewerb der Städte und Kommunen um die Ausweisung geeigneter Flächen zur Sicherung ihrer wirtschaftlichen Entwicklung zunehmen, da sowohl auf Bundes- wie auch auf Landesebene die Flächenversiegelung eingeschränkt werden soll. In Nordrhein-Westfalen werden daher auch Städte z. B. im Ruhrgebiet provitieren, die noch über Altstandorte verfügen, die nicht genutzt werden. In Ostwestfalen-Lippe gibt es solche Standorte aufgrund der prosperierenden Wirtschaft kaum. Ein Beispiel ist der Gütersloher Flughafen, den Gütersloh, Harsewinkel und Herzebrock-Clarholz soweit es ökologisch vertretbar ist zu einem Gewerbegebiet entwickeln wollen. Hier fehlt allerdings derzeit noch die Verkehrsanbindung", so Besser.
Im Kreis Gütersloh überlegen die Städte Versmold und Borgholzhausen ihr interkommunales Gewerbegebiet über die A 33 hinaus nach Süden auszuweiten. Die Städte Halle, Gütersloh und Werther, die das Gewerbegebiet Ravenna-Park an der A 33 gemeinsam entwickelt haben, prüfen derzeit eine Ausweitung um 44 ha. Für 6,5 ha läuft bereits ein Regionalplanänderungsverfahren.
Schloß Holte-Stukenbrock und Hövelhof wollen zusammen mit Augustdorf an der A 33 ebenfalls ein gemeinsames interkommunales Gewerbegebiet mit über 50 ha errichten. Auch hier ist bereits ein Regionalplanänderungsverfahren eingeleitet. Gespräche gibt es laut Medien außerdem zwischen Verl und Bielefeld.
Der Steinhagener Rat hat im Mai die Flächen zwischen Liebigstraße und A 33 in einer Gesamtgröße von 30 ha als künftiges Industrie- und Gewerbegebiet präferiert.
Anfang 2017 wird der Kreis Gütersloh mit Hilfe eines Planungsbüros die jeweiligen Gewerbeflächenkonzepte der Städte und Gemeinden zusammenführen, um nach Möglichkeit ein kreisweit abgestimmtes Planungskonzept in den Planungsprozess zur Regionalplanänderung einbringen zu können. "Ich glaube das wir mit der Steinhagener Fläche gute Chancen haben, es planerisch zu entwickeln, da es viele landesplanerisch vorgegebene Kriterien wie ökologische Verträglichkeit, Verkehrsanbindung an Schiene und Straße, Anbindung an bestehende Gewerbegebiete und Verfügbarkeit, erfüllt. Trotzdem stehen die Städte und Gemeinden natürlich im Wettbewerb und wir müssen aufpassen, dass Steinhagen nicht abgehängt wird", so Besser.
Würde beim Bürgerentscheid am 18. September 2016 über eine Ansiedlungsmöglichkeit der Firma Wahl & Co. in Steinhagen die Mehrheit mit JA stimmen, könnte der Bürgermeister einen Antrag auf eine sogenannte anlassbezogene Regionalplanänderung für die Hälfte der von der Gemeinde erworbenen Flächen stellen, die dann unabhängig von der generellen Überarbeitung der Regionalpläne durchgeführt würde. "Aber auch ein solches Verfahren dauert rund 1 1/2 Jahre, bevor dann landesplanerisch Baurecht besteht", so Besser. Seitens der Gemeinde ist die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig, bevor die Baugenehmigungsbehörde Kreis Gütersloh Baugenehmigungen erteilen kann.
Im Kreis Gütersloh sind derzeit zahlreiche anlassbezogene Regionalplanänderungen im Verfahren, z. B. in Halle für die Erweiterung der Firma Storck um 20 ha und die Erweiterung des Ravenna-Parks um 6,5 ha, in Verl über 20 ha für den neuen Standort der Firma Nobilia in Kaunitz oder 6 ha in Rietberg für die Verlagerung eines Betriebes. Auch Versmold und Borgholzhausen streben ein solches Verfahren an, falls sich die Firma Homann für einen Standortwechsel nach Nordrhein-Westfalen entscheidet.
"Die Menschen möchten dort leben, wo es Arbeit gibt. Die Entwicklung von Städten ist immer davon bestimmt gewesen, ob es gelingt, Unternehmen anzusiedeln und ausreichend Wohnraum zur Verfügung zu stellen, um dann auch eine attraktive Infrastuktur z. B. mit Schulen und Sportstätten zu schaffen und zu unterhalten. Wo dies nicht gelingt, haben Kommunen auf Dauer Probleme, wie die Beispiele vieler finanzschwacher Städte und Gemeinde in Nordrhein-Westfalen belegen".