Umsatzsteuer beschäftigte Rat

Die vom Bundestag ab 1. Januar 2017 beschlossene Umsatzsteuerpflicht für juristische Personen des öffentlichen Rechts und damit auch für die Gemeinde Steinhagen beschäftigte jetzt den Gemeinderat.

In einer umfassenden Beschlussvorlage legt die Verwaltung dar, welche Auswirkungen sich für die privatrechtlichen Tätigkeiten der Gemeinde, wie z. B. die Mittagsverpflegung in den Schulen, ergeben. Dem Rat wird vom Bürgermeister in Abstimmung mit einem Steuerberatungsbüro empfohlen, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Mehrwertsteuerpflicht bis zum Jahr 2021 hinauszuzögern. Dazu muss die Gemeinde bis zum 31. Dezember 2016 einen entsprechenden Antrag beim Finanzamt Gütersloh stellen. Wird die Frist versäumt, ist die Kommune ab 1. Januar 2017 umsatzsteuerpflichtig. Viele Leistungen würden sich damit für die Bürgerinnen und Bürger verteuern.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Angelegenheit am 7. September vorberaten, bevor der Rat am 21. September eine abschließende Entscheidung traf. Einstimmig folgte der Rat dem Beschlussvorschlag der Verwaltung. Die Verwaltungsvorlage ist auf der Homepage der Gemeinde Steinhagen unter www.steinhagen.de veröffentlicht.