Die Gemeindeordnung und die Kreisordnung in Nordrhein-Westfalen sollen reformiert werden. Die Landtagsfraktionen der SPD und der Grünen haben am 28. Juni 2016 entsprechende Gesetzentwürfe für den Landtag verabschiedet.
Die geplanten Änderungen in der Gemeindeordnung zielen insbesondere auf eine Stärkung des Ehrenamts ab. So sollen demnächst auch Ausschussvorsitzende und stellvertretende Fraktionsvorsitzende eine zusätzliche Aufwandsentschädigung erhalten und die Regelungen zum Verdienstausfall werden reformiert. Außerdem soll die Mitgliedschaft von Hauptverwaltungsbeamten im Verwaltungsrat einer Sparkasse als Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst eingestuft werden, so dass Vergütungen, die eine gewisse Grenze übersteigen, an den Dienstherrn abzuführen sind.
Bei der Kreisordnung ist eine Anpassung an die Regelungen der Gemeindeordnung geplant. So soll der Kreisausschuss abgeschafft und durch einen Hauptausschuss ersetzt werden. Außerdem soll die Allzuständigkeit des Kreistages eingeführt werden, die derzeit beim Kreisausschuss liegt. Der Kreistag soll sich auch Geschäfte der laufenden Verwaltung, die bisher dem Landrat obliegen, zur Beratung und Entscheidung vorbehalten können. Die Organstellung des Kreistages würde damit gestärkt und die Bedeutung des Kreisausschusses vermindert.
Beide Gesetzesänderungen sollen demnächst im Landtag beraten werden. Außerdem werden sich die kommunalen Spitzenverbände mit den geplanten Reformen der Gemeindeordnung und der Kreisordnung befassen.