Rat lehnt Bürgerentscheid ab

Am 11. Mai 2016 hat der Rat der Gemeinde Steinhagen entschieden, dass es nicht zu einem Bürgerentscheid über die künftige gewerbliche Nutzung der gemeindlichen Grundstücke zwischen A 33 und Liebigstraße kommt.

Seit dem 13. April hat eine Initiative Unterschriften für einen Bürgerentscheid zu der Frage gesammelt, ob sich die Firma Wahl & Co auf der Fläche ansiedeln soll. Am 16. März hatte der Rat mehrheitlich einen Antrag auf Änderung des Regionalplans mit dem Ziel, die Ansiedlung der Firma in Steinhagen zu ermöglichen, abgelehnt. Rund 2700 Bürgerinnen und Bürger, also doppelt so viel wie gesetzlich notwendig, unterstützten den Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheids (Bürgerbegehren).

In der Beschlussvorlage für den Rat wies Bürgermeister Klaus Besser in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht allerdings darauf hin, dass wegen rechtlicher Bedenken zur Fragestellung das Bürgerbegehren in der beantragten Form unzulässig ist. Er empfahl dem Rat die Durchführung eines sogenannten Ratsbürgerentscheids mit einer rechtlich korrekten Fragestellung und Begründung. Die Beschlussvorlage ist auf der Homepage der Gemeinde Steinhagen unter www.steinhagen.de veröffentlicht.

Der Rat folgte mehrheitlich der Beschlussvorlage zur Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens und lehnte mehrheitlich einen Ratsbürgerentscheid ab. Damit kommt es nicht zu einem Bürgerentscheid.

Die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens haben nach der ablehnenden Entscheidung des Rates die Möglichkeit Klage zu erheben. Sie können sich aber auch eine neue Unterschriftensammlung mit einer dann rechtlich korrekten Fragestellung und Begründung starten.

"Der Vorgang zeigt, dass der Landesgesetzgeber mit der Änderung der Gemeindeordnung 2011 zwar basisdemokratische Entscheidungen stärken wollte, es aber gleichwohl für Bürgerinnen und Bürger nach wie vor viele juristische Fallstricke gibt. Ich hoffe, dass es trotzdem zu einer Entscheidung der Bürgerschaft kommen wird, um dann nach einem demokratischen Diskussionsprozess in der Sache auch eine basisdemokratisch getroffene Entscheidung zu haben", so Besser.

 

 

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