Viele Bürgerinnen und Bürger haben offenbar den Wunsch, selbst über die Ansiedlung der Firma Wahl & Co. zwischen A 33 und Liebigstraße in Steinhagen entscheiden zu können. Dies beweist die hohe Beteiligung in den ersten Tagen des eingeleiteten Bürgerbegehrens.
"Bereits in den ersten zwei Tagen haben nach Angaben der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens mehrere hundert Steinhagener mit ihrer Unterschrift den Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheids unterstützt", so Bürgermeister Klaus Besser. Bis auf die Ortsgruppe der Linken unterstützen alle Parteien in Steinhagen die demokratische Möglichkeit der Wahlberechtigten, die sich durch eine unmittelbare Entscheidung des "Wahlvolkes" in einem Bürgerentscheid eröffnet.
"Ich werde mich als wahlberechtigter Steinhagener ebenfalls in die Unterschriftenlisten eintragen. Ich halte einen Bürgerentscheid für ein gutes Instrument der Demokratie. So können Bürgerinnen und Bürger unabhängig von Wahlen an politischen Entscheidungen für ihre Gemeinde mitwirken. Befürworter und Gegner des geplanten Vorhabens haben gleichermaßen die Möglichkeit, in einer freien und geheimen Entscheidung ihr Votum abzugeben. Für mich tragen Bürgerentscheide auch dazu bei, der Politkverdrossenheit entgegenzuwirken. Jetzt sind die Steinhagener selbst gefragt und können anders als bei der A 33 selbst entscheiden. Es gilt somit hier nicht der Spruch: Die da oben machen ja doch was sie wollen", so Bürgermeister Klaus Besser.
"Ich hoffe natürlich auf eine weiterhin sachliche Diskussion und akzeptiere selbstverständlich auch Meinungen gegen das Vorhaben der Firma Wahl & Co. Aufgrund der hinreichend vorgetragen Argumente pro und contra haben sich nach meiner Einschätzung inzwischen viele Bürgerinnen und Bürger bereits eine Meinung gebildet", so Besser.
Wenn der Antrag auf einen Bürgerentscheid von mindestens 8 % der Wahlberechtigten unterstützt wird, und das zeichnet sich bereits nach wenigen Tagen ab, muss der Rat unverzüglich über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden. Entspricht er dem Bürgerbegehren nicht, muss innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid durchgeführt werden. Alle wahlberechtigten Steinhagener können dann abstimmen. Eine Abstimmung per Brief ist ebenfalls möglich. Abstimmungsbenachrichtigungen mit Angabe der Abstimmungslokale werden allen Abstimmungsberechtigten von der Gemeindeverwaltung zugesandt. Den Abstimmungstermin legt der Rat fest.
"Ein Bürgerentscheid, der dann die Wirkung einer Ratsentscheidung hat, ist somit noch vor den Sommerferien möglich", so Besser.