Bürgerbegehren grundsätzlich zulässig

Ein Bürgerbegehren zu der Fragestellung um die geplante Ansiedlung des Logistikunternehmen Wahl & Co. in Steinhagen ist grundsätzlich zulässig, wenn die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Diese Information hat Bürgermeister Klaus Besser am 11. April 2016 an die im Rat der Gemeinde vertretenen Fraktionen weitergegeben.

Viele Bürger hatten einen Bürgerentscheid oder eine Bürgerbefragung gefordert, nachdem sich der Rat am 16. März 2016 mehrheitlich gegen die Ansiedlung der Firma Wahl & Co. unmittelbar an der A 33 in Steinhagen ausgesprochen hatte. Bürgermeister Klaus Besser hat nach Rücksprache mit dem Städte- und Gemeindebund und der Kommunalaufsicht auf die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 26 Gemeindeordnung NW und die dazu vorliegende Kommentierung und Rechtsprechung verwiesen.

"Dort gibt es formelle und inhaltliche Anforderungen, die natürlich bei einem Antrag auf einen Bürgerentscheid (Bürgerbegehren) zu beachten sind", so Besser.

"Es ist jetzt Aufgabe der Initiatoren einen entsprechend begründeten Antrag mit der Fragestellung bei der Verwaltung einzureichen", so Besser. Im Anschluss daran muss die Verwaltung eine Kostenschätzung abgeben, was hier einfach ist, da Planungs- und Erschließungskosten von der Vorhabenträgerin, der Firma Wahl & Co. zu tragen wären.

8 % der Wahlberechtigten müssten sich für einen Bürgerentscheid aussprechen, damit das notwendige Unterschriftenquorum erreicht wird. Das sind derzeit rund 1320 Bürgerinnen und Bürger. "Wenn die Unterschriftenlisten eingereicht werden wird geprüft, ob dieses Quorum erreicht ist. Anschließend muss der Rat unverzüglich feststellen, ob das Bürgerbegehren zulässig ist, ob er sich dem Begehren anschließt oder ob es einen Bürgerentscheid gibt, der dann innerhalb von drei Monaten durchgeführt werden müsste", so Besser. 

Bei einem Bürgerentscheid erhalten alle Abstimmungsberechtigten eine Benachrichtigung der Gemeinde, ähnlich einer Wahlbenachrichtigung, über die Abstimmungsfrage, den Abstimmungstermin und das Abstimmungslokal sowie die Begründung der Antragsteller und die Auffassung der Fraktionen im Rat, einzelner Ratsmitglieder und des Bürgermeisters. "Es gäbe dann zudem die Möglichkeit, per Brief abzustimmen, ähnlich wie bei der Briefwahl", so Besser. Alle Details sind in der Satzung der Gemeinde Steinhagen zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden geregelt.

Die Abstimmungsfrage kann nur mit Ja oder Nein beantwortet werden. "Damit der Bürgerentscheid im Sinne des Bürgerbegehrens erfolgreich ist, müssten nach der Gemeindeordnung mehr mit Ja als mit Nein stimmen und es müssten insgesamt mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten, also rund 3.300, mit Ja stimmen."