Bürgerentscheid soll Ratsbeschluss ersetzen

Möglicherweise kommt es in Steinhagen demnächst zu einem Bürgerentscheid über die Frage, ob die Gemeinde die Änderung des Regionalplans bei der Bezirksregierung Detmold beantragen soll, um die Ansiedlung des Logistikunternehmens Wahl & Co.in Steinhagen zu ermöglichen.

In geheimer Abstimmung hatte der Rat mit 19 zu 16 Stimmen am 16. März einen entsprechenden Beschlussvorschlag von Bürgermeister Klaus Besser nach kontroverser Diskussion abgelehnt. Über 70 Zuhörerinnen und Zuhörer hatten die Sitzung verfolgt. Nach der Entscheidung hatten zahlreiche Bürgerinnen und Bürger ihr Unverständnis geäußert und eine Volksabstimmung zu dem Thema gefordert.

"Paragraph 26 der Gemeindeordnung in Nordrhein-Westfalen sieht dazu als demokratisches Mittel ein Bürgerbegehren vor. Bis zu drei Monate nach der Ratsentscheidung müssten 8 Prozent der Wahlberechtigten in Steinhagen einen Bürgerentscheid über die Fragestellung fordern. Der Rat müsste dann erneut entscheiden, ob er sich dem Bürgerbegehren anschließt oder ob es zu einem Bürgerentscheid kommt, bei dem die Wahlberechtigten mit Ja oder Nein abstimmen können", so Bürgermeister Klaus Besser.

2011 hat der Landtag die Möglichkeiten für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Nordrhein-Westfalen erleichtert, um die Demokratie zu stärken. Seither sind sogar Bürgerentscheide zur Aufstellung von Bebauungsplänen zulässig. Außerdem wurde das Instrument des Ratsbürgerentscheids eingeführt, wonach der Rat mit 2/3 Mehrheit entscheiden kann, dass an seiner Stelle das Volk entscheidet. Dlese Möglichkeit wurde in Steinhagen bisher nicht genutzt.

Bisher hat es in Steinhagen erst ein Bürgerbegehren gegen den Bau der Mensa gegeben. Seinerzeit hatten aber zu wenig Wahlberechtigte die Unterschriftenaktion unterstützt, so dass es nicht zu einem Bürgerentscheid gekommen ist. Mit Unterschriftensammlungen hatten die Bürgerinnen und Bürger in der Vergangenheit für den Erhalt der Realschule und die Befahrbarkeit des Marktplatzes votiert. Zu einem Bürgerbegehren oder Bürgerentscheid war es hier aber nicht gekommen. 

"Die Frage der Ansiedlung der Firma Wahl & Co. ist für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde von großer Bedeutung. Ich bin in den letzten Wochen von vielen Bürgerinnen und Bürgern auf das Thema angesprochen worden. Ich halte es daher für gut, wenn diese wichtige Frage auch unmittelbar von den Bürgerinnen und Bürgern entschieden werden kann", so Bürgermeister Klaus Besser.

Derzeit klärt die Verwaltung auf Bitten von FDP- und CDU-Fraktion rechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Bürgerbegehren und einem nachfolgenden Bürgerentscheid. Nach der Gemeindeordnung muss die Verwaltung behilflich sein. Vertreter des Bürgerbegehrens haben zudem das Recht, im Rat ihr Anliegen zu vertreten.

Einen ähnlichen Fall hat es 2012 im Münsterland gegeben. In der Gemeinde Legden an der A 31 votierten bei einem Bürgerentscheid am 13.05.2012 die Wahlberechtigten mehrheitlich für die Ausweisung eines Gewerbe- und Industriegebietes. Dafür musste dort sogar eine 3,7 ha große Waldfläche umgewidmet werden.

Die nächste Ratssitzung in Steinhagen ist für den 11. Mai 2016 geplant. Sie beginnt um 17.30 Uhr im Ratssaal und ist öffentlich. "Wenn bis dahin ein Bürgerbegehren eingereicht ist, muss ich den Punkt auf die Tagesordnung im öffentlichen Teil der Sitzung setzen. Der Rat muss dann entscheiden, ob es einen Bürgerentscheid gibt oder ob er sich dem Ziel des Bürgerbegehrens anschließt. Das weitere Verfahren richtet sich nach der dazu vom Rat erlassenen Satzung".

 

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