Kommunen droht vorläufige Haushaltsführung

Kommunen, Kreisen und Zweckverbänden in Nordrhein-Westfalen, die noch keinen festgestellten Jahresabschluss für 2012 oder Vorjahre haben, droht ab 2015 die vorläufige Haushaltsführung.

Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen hat im November 2014 die Aufsichtsbehörden angewiesen, Haushaltsgenehmigungen von betroffenen Gebietskörperschaften und Zweckverbänden bis zum Eingang der Jahresabschlüsse zurückzustellen. Dies gelte auch für Anzeigeverfahren nach der Gemeindeordnung, also für Kommunen, deren Haushalte nicht genehmigungspflichtig sind. Die Maßnahme war bereits im Mai angekündigt worden.

"Steinhagen hat bereits einen festgestellten Jahresabschluss 2013 und ist daher nicht betroffen", so Bürgermeister Klaus Besser. "Dies gilt auch für die Volkshochschule Ravensberg, die über festgestellte Jahresabschlüsse bis einschließlich 2012 verfügt".

Bei der vorläufigen Haushaltsführung dürfen neue freiwillige Maßnahmen oder Baumaßnahmen nicht begonnen werden. Nach § 82 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen dürfen nur Aufwendungen und Zahlungen geleistet werden, zu denen die Gemeinden rechtlich verpflichtet sind. Die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen sind somit bei der vorläufigen Haushaltsführung erheblich eingeschränkt.