Ab 1. Januar 2015 wird in Nordrhein-Westfalen die Grunderwerbsteuer deutlich erhöht werden. Diese Absicht der Landesregierung wurde am 29. Oktober 2014 in Düsseldorf bekannt. Am 18. Dezember wurde im Landtag das entsprechende Gesetz verabschiedet.
"Wir registrieren bereits eine erhöhte Nachfrage nach Grundstücken", so Bürgermeister Klaus Besser. Bisher beträgt die Grunderwerbssteuer in NRW 5 %. Ab 1. Januar soll der Steuersatz auf 6,5 % erhöht werden. "Bei einem Grundstücksgeschäft von 100.000 € bedeutet dies eine Mehrbelastung von immerhin 1.500 €", so Besser.
Nordrhein-Westfalen würde damit neben Schleswig-Holstein, dass ebenfalls eine Erhöhung auf 6,5 % plant, die höchsten Grunderwerbssteuersätze in Deutschland erheben. In Bayern und Sachsen beträgt der Steuersatz nur 3,5 % und soll unverändert bleiben. Neben Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein planen auch Berlin, Bremen und Niedersachsen die Steuersätze zu erhöhen. Werden die Gesetzesinitiativen von den jeweiligen Landesparlamenten verabschiedet würden in Berlin künftig 6 % und in Bremen und Niedersachsen 5 % erhoben. In Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen beträgt der Steuersatz 5 %. Erhöhungen sind derzeit nicht geplant. Hamburg erhebt 4,5 % und das Saarland 5,5 %. Auch hieran soll sich vorerst nichts ändern.
Die Steuersätze für die Grunderwerbsteuer setzen die Länder fest. Ihnen stehen auch die wesentlichen Einnahmen zu. Teilweise werden die Kommunen wie in Nordrhein-Westfalen am Steueraufkommen beteiligt. Die Mehreinnahmen aus der Grunderwerbssteuererhöhung in Nordrhein-Westfalen sollen in den Stärkungspakt Kommunalfinanzen eingebracht werden. Die kommunalen Spitzenverbände forderten im Gesetzgebungsverfahren eine stärkere Beteiligung der Kommunen an dem Aufkommen der Grunderwerbsteuer.